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10. März 2018: Von Michael Frank an Justus SJ

Hm,

unser LTB schreibt uns gerade:

..es ist lediglich die NfL weg gefallen die die Intervalle der Avioniknachprüfung geregelt hat.
Im Moment ist bindend die EASA SIB 2011-15 sowie die Vorgaben der Flugzeug- und Avionikhersteller.
Also ganz ohne AV-Nachprüfung geht es gar nicht. Und wenn wir uns an die neuen Vorgaben des LBA's, die auf der LBA Seite veröffentlicht sind, richten ist der Aufwand sogar noch höher wie vor dem Wegfall der NfL.

Was soll ich davon halten? Die neue "Vorgabe" ist doch nur eine Empfehlung und das SIB ist doch auch nur eine "sollte" oder sehe ich da was falsch?

Gruß

Mike

11. März 2018: Von Stefan Jaudas an Michael Frank

Liest sich doch ziemlich eindeutig?

https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/fachbereiche/luftfahrttechnik/Uebersetzung/SIB_2011-15R2_Transponder_DE.pdf

Schritt 1:

Empfehlung(en):
Falls Sie Kenntnis von einem Fehler am Transpondersystem an Ihrem Luftfahrzeug erhalten, empfiehlt die EASA eine außerplanmäßige Wartung durchzuführen um sucherzustellen, dass jeder Fehler so bald als möglich beseitigt wird.

Kein Grund zur Sorge, also kein Grund für eine Maßnahme.

Schritt 2:

Um eine einwandfreie Funktion des Transpondersystems zu gewährleisen, empfiehlt die EASA, Transponder Mode C und Mode S regelmäßig zu überprüfen (in der Vergangenheit wurde meist das Intervall von 24 Monaten verwendet) unter der Nutzung von geeigneter (und kalibrierter) Testausrüstung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Wartungsanweisungen.

Immer noch eine Empfehlung. Und ohne festes Intervall.

Und der entscheidende Satz:

Anmerkung 5:
Diese Empfehlungen gelten nicht, wenn das Instandhaltungshandbuch des Luftfahrzeuges oder des Herstellers des Transponders ausdrücklich darauf hinweist, dass eine periodische Prüfung nicht erforderlich ist weil andere Schutzeinrichtungen vorhanden sind, die Fehler des Transpondersystems erkennen.

Sprich, wenn man einen modernen Transponder hat, der sich selber prüft, dann reicht das völlig, solange man keine Kenntnis aus dem ersten Satz hat.

Oder denke ich da schon wieder zu unbürokratisch?


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