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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. März 2018: Von Lutz D. an Dirk Beerbohm

Die Frage ist berechtigt!

Man koennte sicher einwenden, dass diese Flugzeuge auch ein EASA type certificate haben.

5. März 2018: Von Ulrich V. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Vermutlich ist das ganze nun ein Kollateralschaden aus dem Projekt UL-Stunden nicht auf die Ausbildung anzurechnen. Eine Mail vom BMVI aus 2014 erwähnt in dem Zusammenhang schon Annex II.


"Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 nimmt die Luftsportgeräte im Annex II ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften heraus. Somit kann eine Anrechnung auf die Teil-FCL Lizenzen leider weder auf die theoretischen Anforderungen noch auf die praktischen Anforderungen erfolgen. Insbesondere bei den Flugstunden ist das sicher ärgerlich, weil die modernen dreiachsgesteuerten Luftsportgeräte den EASA LSA fast bis aufs Haar gleichen, aber hier ist die Trennlinie durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gezogen."


Am Ende interpretiert man in die basic regulation Aussagen, die da gar nicht drinstehen. Und Artikel 4 unterscheidet im Anhang 2 nicht wirklich zwischen UL und AN-2..


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