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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Juni 2017: Von  an Jan Brill

Na dann halt eine MP3 per Schlaufon aufzeichen, einen Ordner auf dem PC anlegen, nach zwei abgelaufenen Kalenderjahren löschen. Wenn das die Chinesen für ihre LP 6 für CS 25 Airliner machen würden, wären wir alle dankbar. Da hatten wir schon schlimmere Aufreger (Ariernachweis deutscher Sprachnachweis, Schüleranmeldung trotz FCL-Novelle, BAF macht Regelungslücken bei europäischer Legislative aus, etc.).

Oder ist mir hier was in der Kurzmitteilung entgangen?

"mit Zustimmung eine Nötigung nach § 240 StGB, weil der Pilot sonst keinen Spracheintrag bekommt." - als ob es eine Nötigung wäre, wenn mir bei einer Prüfung Papier und Stift von der beaufsichtigenden Instanz gestellt würden. Gilt das auch für die Taschenrechner beim LBA?

Das lässt sich noch sehr schlank dokumentieren, im Gegensatz zur Restbürokratie bei den Sprachnachweisen.

12. Juni 2017: Von Jan Brill an  Bewertung: +6.00 [6]

... klar ist die Auflage technisch erfüllbar. Aber mal ehrlich: Was soll das? Die Chinesen werden damit auch nicht besser. Der Ablauf der Prüfungen wird erschwert und verteuert (nicht mehr im allgemeinen Briefing-Raum machbar) und welches Rollenverständnis zwischen Prüfer und Behörde wird da offenbar? Werden Führerscheinprüfungen aufgezeichnet? Staatsexamen? Disputationen? Arbeiten wir noch unter erwachsenen Leuten?

Ist doch klar wie das weitergeht. Dann kommt der LBA Ober-Englisch-Sprachprüfer und ist anderer Ansicht als der ausführende Prüfer weil das Present Perfect Continuous falsch gebildet wurde. Entweder habe ich Prüfer oder "Einvernehmer". Dann sollen sie die Prüfung gefälligst auch telefonisch bei einer Hotline erlauben.

Ich bin selber kein Sprachprüfer, aber wenn das LBA meine Examiner-Tätigkeit regulär in Ton und Bild aufzeichnen würde könnten die sich jemand anderen suchen dafür.

Fake-Prüfungen werden damit jedenfalls nicht vermieden, das geht geräuschlos mit einem Blatt Papier.

viele Grüße
Jan Brill

12. Juni 2017: Von Conny Sibylla Restle an Jan Brill

...continuous, lieber @Jan ;-)

Nichts für ungut, aber hier geht es, wenn ich es richtig verstehe, um Sprachprüfungen.

Happy landings

Conny

12. Juni 2017: Von Jan Brill an Conny Sibylla Restle Bewertung: +2.00 [2]

Nichts für ungut, aber hier geht es, wenn ich es richtig verstehe, um Sprachprüfungen.

Schon, aber zum Glück um mündliche Prüfungen. Ist korrigiert.

12. Juni 2017: Von Olaf Musch an Jan Brill

Wie ist das bei L5 und L6-Prüfungen? Ich kann mich erinnern, dass meine damalige Prüfung (L5, 2010) nicht aufgezeichnet wurde.

Müssen die inzwischen auch aufgezeichnet werden? Ich bin ja 2018 wieder dran, da möchte ich mich noch mal etwas vorbereiten (2 Jahre Leben und Arbeiten in Spanien muss ich noch "abschütteln" ;-)).

Olaf

12. Juni 2017: Von Roland Roll an Jan Brill
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