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25. Januar 2017: Von  an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Na, ja ... Piloten sind auch nur "Menschen", und alles, was Du gesagt hast trifft natürlich auf uns auch zu. Es kann nicht sein, dass Piloten Bußgelder bezahlen, oder ihnen sogar die Lizenz genommen wird – Controller bei ähnlich gravierenden Fehlern nicht belangt werden.

Immerhin kann es sein, dass der Controller das Leben des Piloten gefährdet – umgekehrt eher nicht vorstellbar!

25. Januar 2017: Von Wolff E. an  Bewertung: +5.00 [5]

Es geht mir aber eher darum, wie wir weiter kommen? Mit gegenseitigem Anzeigen geht es bestimmt nicht weiter in eine besserer ATC-Welt...

25. Januar 2017: Von Karpa Lothar an  Bewertung: +4.00 [4]

Wir als Piloten müssen uns nicht auf das Niveau der Bürokraten des BAF herab lassen.

Im übrigen bin ich kein Freund von Strafen, da sie allgemeinen nicht zu einer Verbesserung führen.

Bei auffälligem Fehlverhalten kann auch eine Schulung oder Prüfungsflug angeordnet werden- dies dürfte allen Beteiligten mehr bringen. Auch wenn es evtl mehr kosten kann als manches Bussgeld.

Bei vorsätzlicher Gefährdung Dritter kann auch ein Lizenzentzug in Frage kommen. Nicht als Strafe, sondern wegen fehlender Vorraussetzungen....

25. Januar 2017: Von  an Wolff E.

Daru geht es mir überhaupt nicht. Ich habe in meinem Leben 1 x jemanden angezeigt (der mich auf der Autobahn fast umgebracht hätte).

Es geht nur darum, dass die Grundregeln fair sein müssen.

Ich würde nie einen Lotsen anzeigen weil er einen Fehler gemacht hat.

25. Januar 2017: Von  an Karpa Lothar

Hallo Lother,

natürlich, gerne auch ohne "Strafen" ... aber es wäre nicht erklärbar, wenn Controller sich nicht für Fehler verantworten müssten. Wobei ich gar nicht wirklich glaube, dass das so ist.

25. Januar 2017: Von Karpa Lothar an  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Alexis,

Nach meinem Verständnis verantwortet jeder sein Handeln oder auch nicht handeln.

Nur sind die Konsequenzen unterschiedlich, für ihn und Dritte.

Ich glaube kaum, dass ein fahrlässiger Controller seinen Job lange ausüben darf. Nur wird das nicht an die große Glocke gehangen.

Und keiner ist fehlerfrei. ...

25. Januar 2017: Von Stefan K. an Karpa Lothar Bewertung: +1.00 [1]

Grob fahrlässig Fehler enden im Knast oder es wird vor Gericht ein hoher Vergleich gezahlt.

Fahrlässige Arbeitsweise endet mit Lizensenzug und vielleicht einem Büro Job.


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