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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. April 2016: Von Jan Brill an Thomas Dietrich

Das ergibt sich aus dem Artikel 4(1) c) der Basic Regulation EU VO 216/2008. Dem ist zu entnehmen, dass alle Auflagen für Lizenzierung und Betrieb auf Third-Country-Operator die in der EU ansässig sind ("established or residing") anzuwenden sind.

Daher ist klar, dass alle für den Flug nötigen Ratings etc. auch in der EASA-Lizenz gehalten werden müssen. Ebenso ist z.B. OPS.NCO etc. einzuhalten.

viele Grüße
Jan Brill

5. April 2016: Von Achim H. an Jan Brill

Was macht man, wenn man mit FAA-Lizenz z.B. eine Twin Turboprop fliegt, die dort kein Type Rating benötigt (< 12000 lbs), es für EASA jedoch entweder kein Type Rating oder keine ATO mit Zulassung für das Typerating gibt?

Da sollte es doch einige so gelagerte Fälle geben. Hat man sich bei den europäischen Behörden schon nähere Gedanken gemacht?

5. April 2016: Von Andreas Müller an Achim H.

Man fliegt auf der FAA-Lizenz soviele Stunden (150 bei mir) , dass man lediglich eine EASA-Prüfung machen muss. Und Prüfer für diesen Typ wird es ja geben. So habe ich es mit meiner Silver Eagle gemacht.

2. Juli 2016: Von Markus Werthen an Andreas Müller

Hat jemand die Info, ob die Frist bis 2017 als allgemein gültige Verlängerung für alle EASA-Staaten beschlossen wurde oder ob die EASA-Staaten einzeln eintscheiden müssen? Gibt es im Falle der Einzelentscheidung eine Übersicht, wie in den einzelnen Staaten entschieden wurde? Ich habe diese Fragen vor zwei Wochen per Mail an EASA und LBA gestellt. Bisher keine Rückmeldung ...

29. September 2016: Von Jacob van Short an Markus Werthen

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es da eine Übersicht über Third Country Opt-Out auf der EASA Homepage, einfach mal suchen dort... und ja, das dürfte mWn jedes Mitgliedsland selber bestimmen ob bzw wie lange Drittlandlizenzen anerkannt werden...

14. November 2017: Von Tim Kramer an Jacob van Short Bewertung: +1.00 [1]

Das Opt-out (Derogation) wurde am 01.08.2017 bis April 2019 verlängert und laut EASA-Tabelle hat Deutschland von dieser Fristverlängerung Gebrauch gemacht:

https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/Version%2033_Derogation%20TABLE_01.08.17.xlsx

16. November 2017: Von Manfred Dotsch an Tim Kramer

Danke für die Info, Tim ! Sehr gut, das zu wissen !

18. November 2017: Von Friedhelm Stille an Tim Kramer

Danke für die Info.

Frage mich nur, warum die einschlägigen Medien wie AOPA, DAeC und auch dieses Magazin nicht schon im August bzw. September berichtet haben.

Friedhelm


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