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16. März 2016: Von Frank Martini an RotorHead

Da gilt ganz einfach das Prinzip der Subsidiarität - was mit dem Büsseler Segen aus Köln kommend Verordnung wird, ist bindend für nationale Behörden. Punkt. Was manche nationale oder auch landes- und kommunale Behörde damit in der Vergangenheit, nicht nur in der Fliegerei, so getrieben hat, war schlichtweg 'Spiegelfechterei'.

Allerdings eine zulasten Betroffener! Es wäre daher tatsächlich zu wünschen, dass solche Dinge mal bis zur letztinstanzlichen Rechtsklärung durchgefochten werden. Wo ein Verbandsklagerecht nicht existiert, wäre es m. E. zumindest eine ehrenvolle Aufgabe der Verbände, bekannte Betroffene als potentielle Kläger durch Übernahme von Kostenrisiken, Beschaffung juristischer Expertise und anwaltlicher Vertretung zu unterstützen.


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