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13. März 2015: Von TH0MAS N02N an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Graben wir den Thread mal wieder aus...

Im aktuellen Fliegermagazin-Booklet (ja, ich lese noch andere Fliegermagazine, ja ich lese auch Magazine die über UL und Cirrus berichten :-)) steht:

"Der Paragraph FCL.055...wurde früher oft fehlinterpretiert. Richtig ist: Wer als Pilot funken will, braucht einen Sprachenvermerk, also einen Nachweis der Sprachkenntnisse in der Lizenz - entweder in der Sprache in der gefunkt werden soll, ODER für Englisch. Ein Englisch-Eintrag ist also immer ausreichend, egal in welcher Sprache tatsächlich gefunkt wird."

Klare Ansage.

14. März 2015: Von Aristidis Sissios an TH0MAS N02N
Eindeutig genug und erleichternt.

Mir war unklar ob ich hier als Ausländer mit Englisch Level4 Spracheintrag in deutsch funken dürfte, mit PPLA und Funkzeugnisse, welche ich alles hier in Deutschland gemacht hatte.

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