19. September 2013: Von Heiko L. an Michael Höck
Zumindest die Lizenzen (Scheine) verfallen bei der EASA nun auch nicht mehr. Immerhin bedeutet das etwas mehr Eigenverantwortung der Piloten, Prüfer und Flugschulen und etwas weniger Eingriff der Verwaltung. Auch wenn nach Jahren der Inaktivität sicher nicht sofort wieder munter drauflosgeflogen werden kann. Aber dann muss wenigstens nicht die komplette Lizenz neu gemacht werden, sondern "nur" das Rating (also nur Praxis und praxisnahe Theorie).
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20. September 2013: Von Stefan Jaudas an Heiko L.
"Zumindest die Lizenzen (Scheine) verfallen bei der EASA nun auch nicht mehr. Immerhin bedeutet das etwas mehr Eigenverantwortung der Piloten, Prüfer und Flugschulen und etwas weniger Eingriff der Verwaltung. Auch wenn nach Jahren der Inaktivität sicher nicht sofort wieder munter drauflosgeflogen werden kann. Aber dann muss wenigstens nicht die komplette Lizenz neu gemacht werden, sondern "nur" das Rating (also nur Praxis und praxisnahe Theorie)."

Das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Bei der GPL steht auch drauf, das er unbegrenzt gilt. Aber wenn er nicht aktiv ist, dann wird er nicht in LAPL-S oder SPL umgeschrieben. Berechtigungen, die beim Umschreiben gerade nicht aktiv sind (z.B. Startarten), müssen nach dem Umschreiben neu erworben werden.

Unbegrenzt gültig, in der Tat. Nee, ich glaube der gesammelten Poli-Bürokatur nur soweit, wie ich das EU-Kommissionsgebäude werden kann.
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20. September 2013: Von Heiko L. an Stefan Jaudas
"Berechtigungen, die beim Umschreiben gerade nicht aktiv sind (z.B. Startarten), müssen nach dem Umschreiben neu erworben werden".

Hier scheint es eine neue Handhabungsweise zu geben.

Seit ein paar Wochen werden zumindest bei meinem zuständigen RP auch inaktive Berechtigungen umgeschrieben (im Motorflug, Segelflug weiss ich noch nicht). Zuerst wurden meine Schleppberechtigungen (als Schlepppilot) nicht in die neue EASA Lizenz übernommen. Nun habe ich sie nachträglich doch wieder eingetragen bekommen.

Man bekommt jedoch ein Informationsschreiben, dass man die Rechte der inaktiven Berechtigung erst wieder ausüben darf, nachdem sie aktiviert wurde.
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