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20. September 2013: Von Heiko L. an Stefan Jaudas
"Berechtigungen, die beim Umschreiben gerade nicht aktiv sind (z.B. Startarten), müssen nach dem Umschreiben neu erworben werden".

Hier scheint es eine neue Handhabungsweise zu geben.

Seit ein paar Wochen werden zumindest bei meinem zuständigen RP auch inaktive Berechtigungen umgeschrieben (im Motorflug, Segelflug weiss ich noch nicht). Zuerst wurden meine Schleppberechtigungen (als Schlepppilot) nicht in die neue EASA Lizenz übernommen. Nun habe ich sie nachträglich doch wieder eingetragen bekommen.

Man bekommt jedoch ein Informationsschreiben, dass man die Rechte der inaktiven Berechtigung erst wieder ausüben darf, nachdem sie aktiviert wurde.

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