Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. Mai 2013: Von RotorHead an Achim H.
... und seit wann kann ein deutsches Ministerium gesetzgebend tätig werden? Das BMVBS kann weder deutsches Recht und schon gar nicht europäisches Recht ändern. Hier geht es immerhin nicht um eine Auslegung oder Gestaltung der Durchführung eines Gesetzes, sondern um dessen Ignorierung. - Die Frage wird sein, ob sich im Fall der Fälle ein Richter dazu entschließen wird eine ministerielle Rechtsgebung anzuerkennen. Spätestens vor europäischen Gerichten wird der Fall dann eher zugunsten des europäischen Rechts entschieden werden. Es ist als Vorsicht geboten!
3. Mai 2013: Von Achim H. an RotorHead
Klagen könnte aber nur die EU gegen die BRD und die Rechtsfolge wäre dann, dass es nach Ergehen eines rechtswirksamen Urteils untersagt ist. Da die EU jedoch vorhat, die Regelung aufzuweichen wird sie das eher nicht tun und außerdem dauert das noch länger als die Verordnung anzupassen...

Deutschland hätte auch aktiv und kompetent an der Verordnung mitarbeiten können aber das überlässt man lieber den anderen Ländern und betreibt dafür etwas Rechtsbeugung zu Gunsten der Piloten. Man hat halt noch so seine Schwierigkeiten mit Europa.
3. Mai 2013: Von RotorHead an Achim H.
Jeder Geschädigte kann klagen, nicht nur die EU.
3. Mai 2013: Von RotorHead an RotorHead
Nachtrag: Ein Geschädigter klagt selbstverständlich gegen den Schädiger, der sich nicht an eine geltende EU-Verordnung gehalten hat.

Noch etwas: Wer einen Flug durchführt, ohne hierfür die passende Lizenz zu haben, handelt nach dem immer noch gültigen LuftVG strafbar. Eine PPL ist nicht die passende Lizenz zum Fliegen mit Vergütung (außer Lehrer und Prüfer) oder im gewerblichen Luftverkehr.
3. Mai 2013: Von Achim H. an RotorHead
Hab zwar kein abgeschlossenes Jurastudium aber ich würde sagen hier liegt eine Erlaubnis der Verwaltung vor. Wenn diese rechtswidrig ergangen sein sollte, dann sind wir im Verwaltungsrecht und nicht im Luftrecht. Solange bis das BMVBS von wem auch immer verwaltungsrechtlich auf Linie gebracht ist, kann ich mich darauf berufen.

Ich sehe auch keine bessere Lösung als das was das BMVBS gemacht hat. Die EU-Verordnung ist dank der Unaufmerksamkeit unserer Regierung so gekommen und der Mechanismus in Europa erlaubt keine Änderung über Nacht.

Und der Magister Crepaz darf dann sogar mit seinen 6 Sitzen zum Fischessen nach Portoroz und sich selbigen bezahlen lassen.
3. Mai 2013: Von RotorHead an Achim H.
Was wir meinen, ist unerheblich. Jeder Betroffene sollte sich genau überlegen, was ein Richter meinen könnte.
3. Mai 2013: Von Wolfgang Lamminger an RotorHead

(das Schreiben des BMVBS ist inhaltlich noch nicht öffentlich bekannt. Auf den einschlägigen Seiten ist der Wortlaut des Schreibens nicht wiedergegeben. Lediglich auf der Seite des DAeC und der Landesdirektion Sachsen finden sich Hinweise zu diesem Schreiben. )

Berichtigung: gemäß AOPA-Newsletter von heute mittag nun veröffentlicht.

Nach Aussage des Vertreters des BMVBS noch auf der Aero ist, neben anderen, die Frage des Versicherungsschutzes zu klären. Für den 29.04. war ein Gespräch beim BMVBS mit dem Rechtsreferenten vorgesehen. Ob die Versicherer dann in dieses Gespräch eingebunden waren, ist mir nicht bekannt.

Zweifelhaft bleibt, inwiefern eine Stellungnahme bzw. ein Rundschreiben des BMVBS die Regelungen der EU-Verordnung bricht, auch wenn seitens der EU lt. Aussage des Vertreters des BMVBS "die derzeitige Lage so nicht beabsichtigt war".

(Letztlich müsste man den Inhalt des Schreibens kennen, einige Stichworte auf den Internetseiten des DAeC bzw. LD Sachsen sind nun wirklich keine rechtsverbindliche Aussage.)

3. Mai 2013: Von joy ride an RotorHead
Hier geht es immerhin nicht um eine Auslegung oder Gestaltung der Durchführung eines Gesetzes, sondern um dessen Ignorierung.

wo hast du das her?
Genau da ist dein Irrtum! Es geht lediglich um "Eingrenzung" des Wortes Remuneration/Vergütung, die nach gesundem Menschenverstand sowieso nichts mit Flugzeugkosten zu tun hat (da in den meisten Fällen das Flugzeug nichts mit dem Piloten zu tun hat, also seine Dienstleistung gar nicht sein kann).

Verspiel also nicht Dein Vorschussvertrauen welches Du in diesem Forum als eher vernünftiger Poster hast, diese Andeutung des Ministeriums geht anscheinend in die richtige Richtung, wie die EU sie ebenfalls einschlagen sollte, wenn sie nicht sogar von Anfang an beabsichtigt war.

mißgunstlose CPL Grüße
3. Mai 2013: Von Richard G. Müller an Wolfgang Lamminger
3. Mai 2013: Von Richard G. Müller an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]
nochmals der Versuch eine pdf-Datei hochzuladen


Attachments: 2

Adobe PDF
BefArderungmitPPL.pdf
Not in slideshow.

Adobe PDF
BefArderungmitPPL.pdf
Not in slideshow.
3. Mai 2013: Von Achim H. an Richard G. Müller
Ziemlicher Hammer, Bruch des EU-Rechts zugunsten der Piloten. Wer hätte so etwas gedacht, die setzen sich massiv für unsere elitäre Minderheit ein. Da muss man ja fast heulen vor Rührung.
3. Mai 2013: Von Lutz D. an Achim H.
Das ist so nicht richtig. Aus Sicht der EU Kommission ist das nur eine klarstellende Erläuterung und im Einklang mit der basic regulation, die für die Auslegung der Durchführungs-VO's massgeblich ist. Nur die EASA war mal wieder zu xxxxxxx das einzugestehen und selbst so klarzustellen.
3. Mai 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Klar, aber eine Direktive ist Gesetz und es gilt der Wortlaut. Das BMVBS schreibt ja sogar, dass der Wortlaut eindeutig ist. Eine Durchführungsbestimmung kann nicht das Gegenteil vom Wortlaut des Gesetzes zum Inhalt haben.

Somit handelt es sich um Rechtsbruch mit der Gewissheit dass der Klageberechtigte (EU-Kommission) das sowieso ändern möchte und daher keinen Ärger machen wird. Ich finde es sehr positiv, dass das BMVBS hier ziemlich weit geht um die Interessen der Piloten zu vertreten. Etwas spät aber trotzdem.
3. Mai 2013: Von Lutz D. an Achim H.
D'accord - würde sogar soweit gehen zu sagen, dass die KOM (nicht die Kölner...) das jetzt begrüßen.
Es ist spät - und es ist vor allem nur der Interessenvertretung zu verdanken, dass sich überhaupt etwas bewegt, insofern kann ich nicht verstehen, wieso manche das jetzt zerreden wollen. Wir fordern doch die ganze Zeit flexible, unkonventionelle und rasche Lösungen - jetzt haben wir eine und kommen am Ende sogar zu einer besseren Situatipn (zB 6 Plätze) und manch einer beschäftigt sich nur mit den Haaren in der Suppe. Was die Versicherungsfrage angeht sind die Beteiligten am Ball, da werden wir sicher bald etwas hören.
3. Mai 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Ich beobachte auch, dass unsere Lobbyorganisationen besser werden und die "Gegenseite" die GA zunehmend berücksichtigt. Es gab einige erfreuliche Entwicklungen in letzter Zeit.

Wenn man die ganzen Nachrufe auf den Ex-EASA-Direktor Goudou liest, muss man meinen das sei die übelste Fehlbesetzung in der Geschichte der EU gewesen und der Grund für 80% des Übels. Hoffen wir dass es daran lag.
3. Mai 2013: Von Max Sutter an Lutz D.
Es ist ziemlich beachtlich, dass man zuerst über einen riesigen, geist- und verstandslosen Umweg auf etwas Verkehrtes, völlig Unpraktikables kommen muss, damit man nachher in einem zweiten Schritt alles das implementieren kann, wie es sich immer schon bewährt hat. Der alte Décartes wird sich sicher vor Freude im Grab ein Kerzchen genehmigen.
3. Mai 2013: Von M.... Dr.... an Richard G. Müller Bewertung: +1.00 [1]
Danke für das posten der Dokumente.

Nachdem ja so oft alles schlecht geredet wird sollte vielleicht jeder mal eine kurze email mit einem kurzen Dankeschön an die im Schreiben genannte email Adresse senden, schließlich hat sich "unsere" Behörde endlich einmal für unsere Interessen eingesetzt.

Beamte (wie wir alle) freuen sich auch mal, wenn sie nicht nur immer verfl..., sondern auch mal gelobt werden!

Habe dies soeben getan.

3. Mai 2013: Von Sibylle Glässing-Deiss an M.... Dr.... Bewertung: +3.00 [3]
gute Nachricht für alle Piloten mit Gastflügen:


Dazu im einzelnen der AOPA-Newsletter 196 vom 03.05.2013: s.u.

mit dem Originaltext s.u. hier Auszug:


Zumindest seitens des Bundesverkehrsministeriums ist nunmehr mit Schreiben vom 29.04.13 eine Klarstellung, bzw. ein Aufschub erreicht worden:

Vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch die Kommission
hat daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zunächst entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung durch die
Kommission

 Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
 Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/
Fluggemeinschaft,
 Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
 Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im
Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden,

nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung
(EG) Nr. 216/2008 erfüllen.

Diese Flüge sind hiermit bis auf
Weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet
.

Dazu im einzelnen der AOPA-Newsletter 196 vom 03.05.2013:

https://aopa.de/

https://aopa.de/aktuell/problematik-der-entgeltlichen-fluege-fuer-privatpiloten-geloest.html


Problematik der entgeltlichen Flüge für Privatpiloten gelöst!

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
13. Mai 2013: Von Alfred Neubert an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +1.00 [1]
...von wegen gelöst! Einfach mal auf die AOPA-Seite (Stand 07.05.2013) und www.flugschule-ostbayern.de schauen!

19 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang