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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Mai 2013: Von RotorHead an Achim H.
Jeder Geschädigte kann klagen, nicht nur die EU.
3. Mai 2013: Von RotorHead an RotorHead
Nachtrag: Ein Geschädigter klagt selbstverständlich gegen den Schädiger, der sich nicht an eine geltende EU-Verordnung gehalten hat.

Noch etwas: Wer einen Flug durchführt, ohne hierfür die passende Lizenz zu haben, handelt nach dem immer noch gültigen LuftVG strafbar. Eine PPL ist nicht die passende Lizenz zum Fliegen mit Vergütung (außer Lehrer und Prüfer) oder im gewerblichen Luftverkehr.
3. Mai 2013: Von Achim H. an RotorHead
Hab zwar kein abgeschlossenes Jurastudium aber ich würde sagen hier liegt eine Erlaubnis der Verwaltung vor. Wenn diese rechtswidrig ergangen sein sollte, dann sind wir im Verwaltungsrecht und nicht im Luftrecht. Solange bis das BMVBS von wem auch immer verwaltungsrechtlich auf Linie gebracht ist, kann ich mich darauf berufen.

Ich sehe auch keine bessere Lösung als das was das BMVBS gemacht hat. Die EU-Verordnung ist dank der Unaufmerksamkeit unserer Regierung so gekommen und der Mechanismus in Europa erlaubt keine Änderung über Nacht.

Und der Magister Crepaz darf dann sogar mit seinen 6 Sitzen zum Fischessen nach Portoroz und sich selbigen bezahlen lassen.
3. Mai 2013: Von RotorHead an Achim H.
Was wir meinen, ist unerheblich. Jeder Betroffene sollte sich genau überlegen, was ein Richter meinen könnte.

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