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16. Januar 2012: Von Michael Pflug an Othmar Crepaz
Ich weiß ja nicht, wie weit es mit Deinen Italienischkenntnissen her ist, aber "aeromobili" übersetze ich immer noch mit "Luftfahrzeugen".

Ja, aeromobili steht da in etlichen Punkten, nur nicht in dem. der die angegebenen Minderungen aufführt (15ter).
Dort steht - meiner Meinung nach sogar für Sprachbehinderte, wie mich, unmißverständlich - daß 15ter sich auf Punkte 1,2 und 3 (Autos und Boote) bezieht, bei der genannten Staffelung nur auf 1 (Autos).
Es steht ja sogar noch "veicolo" dabei.

17. Januar 2012: Von  an Michael Pflug
....Es steht ja sogar noch "veicolo" dabei.....

Stimmt, ich habe es mir auch noch mal genau durch gelesen und es steht Fahrzeug. Damit wäre die Kuh wohl kaum vom Eis, es betrifft weiterhin alle Flugzeugbesitzer/Halter. Also weiterhin keine Einflüge nach Italien. Warten wir die Durchführungsverordnung ab.

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