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6. November 2008: Von Kai-Olav Roscher an Thomas Borchert
Die Diskussion driftet ab (wie üblich in diesem "Forum").

Thema war glaube ich, dass Herr Brill einen Platzhalter sucht, der gegen die Anwesenheitspflicht einer eingewiesenen Person (die nach Auffassung des Fachausschusses am Platz anwesend sein muss) klagt, wobei Herr Brill glaubt sicherstellen zu können, dass die finanziellen Risiken für den Kläger überschaubar wären.

Ich hatte eingangs die Frage gestellt, wieso der Flugplatz Straubing nicht klagt, wenn hier das Fliegen ohne Anwesenheitszwang einer wie auch immer gearteten Person so reibungslos funktioniert hat. Es wäre einer fundierten Diskussion sicherlich förderlich, wenn es hierzu eine Antwort von Seiten des Herausgebers gäbe.

Mit freundlichen Grüssen,
Kai-Olav Roscher.

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