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Hallo Herr Adomatis,
woraus ergibt sich dieser Satz:
"Für ausländische Flugzeuge gelten - auch beim Betrieb in Deutschland die deutlich höheren europäischen Grenzwerte."
Ich kann es mir auf die Schnelle nicht erklären.
Fragende Grüße von Maurice, der immer noch ganz ungeZÜPt fliegt :-)
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Antwortende Grüße von Hajo Adomatis,
das ist ganz einfach, lieber Maurice: Alle nach ICAO, Kapitel X, als lärmgeschützt vermessene Flugzeuge jedweder Nationalität dürfen auch in der BRD um sechs dezibel lauter sein als die in Deutschland mit deutscher Kennung fliegenden Luftfahrzeuge mit dem so bezeichneten "erhöhtem Lärmschutz".
Kapiert ? - Klar !
Gruß
Hajo A.
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Ich freue mich, dass PuF die Initiative gegen die LLV redaktionell begleitet und möchte dem obenstehenden Vorbericht noch einige ergänzende Bemerkungen hinzufügen.
Die rechtliche Überprüfung der LLV ist keine private Initiative meiner Person. Vielmehr hat sich der Flugplatz Schönhagen mit mehreren bei uns am Platz ansässigen Unternehmen, den Verbänden AOPA und BBAA - Berlin Brandenburg Aerospace Allianz e.V. sowie weiteren Flugplätzen zu dieser Initiative zusammengeschlossen.
Anlass waren die zunehmend restriktiver werdenden Ausnahmegenehmigungen von der LLV, die Benachteiligung deutscher Luftfahrzeughalter und Unternehmen gegenüber ihren europäischen Nachbarn und die bevorstehende zweite Stufe der LLV, die für weitere Betriebe und Flugplätze das wirtschaftliche Aus bedeuten wird.
Ziel der Initiative ist letztendlich die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Allgemeinen Luftfahrt und der Erhalt sowie die Schaffung optimaler Ansiedlungsvoraussetzungen für Unternehmen im Wettbewerb zu den nahe liegenden europäischen Nachbarn.
Wir sind der Meinung, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Maßnahmen, die auf den jeweiligen Flugplatz zugeschnitten sind, effektiver und wirtschaftsfreundlicher reduziert werden kann, als es die LLV mit ihrem pauschalen und offensichtlich rechtswidrigem Ausschluss ganzer Luftfahrzeugarten von unserer Flugplatzinfrastruktur je könnte.
Das Gutachten von Prof. Giemulla ist zunächst nur eine Rechtsmeinung, die es nun gilt durch entsprechende Verwaltungsgerichtsurteile zu bestätigen. Dabei hoffen wir auch auf eine sachliche, lösungsorientierte Diskussion mit Vertretern aus Luftfahrtverwaltung und Politik.
Flugzeughalter und Piloten sowie Vertreter von Flugplätzen und Unternehmen können die Möglichkeiten, die sich für sie aus dem Gutachten ergeben am 15. Mai im Rahmen der European Conference General Aviation mit Prof Giemulla sowie Vertretern von Verbänden und Luftfahrtverwaltung zu diskutieren. Die Konferenz findet einen Tag vor Eröffnung der ILA 2006 auf dem Flugplatz Schönhagen statt, ist aber in das Konferenzprogramm der ILA integriert. Veranstalter ist die AOPA gemeinsam mit dem Flugplatz Schönhagen, unterstützt vom BDLI als ILA- Veranstalter und der Messe Berlin. Die Konferenz soll die Lobby der Allgemeinen Luftfahrt auf dieser wichtigen, auch von Politikern stark frequentierten Messe stärken. Mehrere namhafte Referenten aus dem In- und Ausland zu vielen interessanten Themen haben bereits zugesagt. Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen gerne unter info@edaz.de.
Dr. Klaus-Jürgen Schwahn Geschäftsführer Flugplatz Schönhagen
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