Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die Luftwaffe mauert, wenn einer einmal wieder Mist gebaut hat. Ich kann mich da an einige Vorkommnisse erinnern. Eine Kollision zwischen einer Phantom und einer Cessna 150 in der Nähe von Villingen vor etlichen Jahren wurde als near-miss dargestellt, obwohl die Beschädigungen am Wrack der Cessna meiner Meinung nach nur durch eine Berührung durch die Phantom zu erklären waren, und Zeugen dies auch so gesehen hatten. In früheren Jahren habe ich selbst mehrfach Anflüge von Militärjets auf Zivilflugzeuge erlebt. Glücklicherweise werden Vorfälle wie der jetzt bei Rostock inzwischen von der Öffentlichkeit auch nicht mehr als Dummejungenstreich gesehen und die Bundeswehr achtet inzwischen wohl auch besser darauf, dass keiner über die Stränge schlägt. Der Skandal, den kaum einer wahrnimmt ist aber das Luftsicherheitsgesetz an sich. Wie soll es denn möglich sein, einen Terrorangriff mit einem schnellen Flugzeug in einem kleinen Land wie Deutschland zu erkennen, eindeutig als solchen zu identifizieren und dann so zu reagieren, dass dadurch nicht mehr Schaden angerichtet wird, als durch den beabsichtigen Terrorakt. Der Vorfall mit dem Motorsegler über Frankfurt hat deutlich gezeigt, dass es technisch zwar möglich ist, ein langsames Flugzeug selbst mit einem dafür ungeeigneten Flugzeug auszumachen, wenn dieses zudem ziellos Kreise fliegt. Es dürfte aber aussichtslos sein, wenn ein Angriff zielgerichtet mit einem schnellen Flugzeug (Airliner) erfolgt. Dann auch noch eine Entscheidung zum Abschuss zu treffen, ohne damit einen grausamen Irrtum zu begehen, und diesen Abschuss dann über freiem Gelände durchzuführen
. so blöd können doch selbst unsere Politiker nicht sein, daran zu glauben. Auf unsere Presse ist leider auch kein Verlass. Da wird nur geschrieben, was die Auflage erhöht. Wie wäre es sonst möglich gewesen, einen solchen Schwachsinn zum Gesetz zu machen, ohne dass ein Aufschrei durch das Land geht?
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Der Skandal des Luftsicherheitsgesetz bekommt eine weitere Nuance, wenn man bedenkt, dass die in Minuten vom Bundesminister der Verteidigung zu treffende Entscheidung über einen Abschuss derzeit jemandem obliegen würde, dessen Gesundheitszustand (Gehirn-Schlaganfall im Sommer, Herzinfarkt in der Vorgeschichte) ein flugmedizinisches Grounden zur Folge gehabt hätte.
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