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Das neue Heft erscheint am 1. September
Behördenversagen gefährdet Flugsicherheit
Strukturierte Kommunikation im Cockpit
Leserflyout 2024 auf die Britischen Inseln
Risk Stacking: Kein Go-around – keine Diversion
Sorry, unable!
Die deutsche IFR-Infrastruktur als Unfall-Faktor
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. Juli 2024 11:36 Uhr: Von Markus S. an Berni Schönauer

Als Eigentümer (bzw. die Erbengemeinschaft) musst Du bei der polnischen Behörde ein Pernit-to-Fly beantragen. Das ermöglicht dann einen Überführungsflug zu einer Werft. Alternativ die Werft zum Flugzeug kommen lassen.

23. Juli 2024 11:55 Uhr: Von Matthias Reinacher an Markus S.

Nach Erfahrungen mit letzterem empfehle ich dringend ersteres.

23. Juli 2024 12:21 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Matthias Reinacher

Meist ist es teurer und komplizierter, wenn Allah zum Berg kommt... er braucht nur etwas dahein vergessen zu haben... Und das Verkäufer/Käufer-Gespann kann so gleich eine Werft auswählen (welche dem Käufer gelegen ist), die den Flieger dann weiterhin betreut...


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