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An- und Verkauf | Flugzeugkauf aus Erbengemeinschaft ohne gültiges ARC  
23. Juli 2024 09:38 Uhr: Von Berni Schönauer 

Hallo zusammen,

aktuell wird uns ein Flugzeugangeboten, dass von einer Erbengeimschaft verkauft wird. Da sich keiner von den Erben um das Flugzeug gekümmert hat ist das ARC abgelaufen.

Jetzt die Frage ob man mit den SP- Registierten Flugzeug ein Ferry-Permit zu einer Werft bekommt, oder den kompletten Prozess von ARC mit 100h-Kontrolle, neuer Eintragungschein usw vor Ort gehen muss.

Hat da jemand Erfahrungen mit dem Ummeldungsprozess in Polen?

Vielen Dank euch.

23. Juli 2024 11:36 Uhr: Von Markus S. an Berni Schönauer

Als Eigentümer (bzw. die Erbengemeinschaft) musst Du bei der polnischen Behörde ein Pernit-to-Fly beantragen. Das ermöglicht dann einen Überführungsflug zu einer Werft. Alternativ die Werft zum Flugzeug kommen lassen.

23. Juli 2024 11:55 Uhr: Von Matthias Reinacher an Markus S.

Nach Erfahrungen mit letzterem empfehle ich dringend ersteres.

23. Juli 2024 12:21 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Matthias Reinacher

Meist ist es teurer und komplizierter, wenn Allah zum Berg kommt... er braucht nur etwas dahein vergessen zu haben... Und das Verkäufer/Käufer-Gespann kann so gleich eine Werft auswählen (welche dem Käufer gelegen ist), die den Flieger dann weiterhin betreut...

23. Juli 2024 13:11 Uhr: Von Christoph Winter an Berni Schönauer

gehts um die polnische Bonnie mit dem lustigen Callsign?

die Story erzählen die seit Jahren ...

23. Juli 2024 13:19 Uhr: Von Berni Schönauer an Christoph Winter

Die?? Meinst du plane4you?

23. Juli 2024 19:00 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Berni Schönauer

Guten Tag

Und noch eine Lebenserfahrung zumindest in/aus Deutschland. Ich musste beim Ummelden meines Segelflugzeugs, gekauft nach Todesfall, mir Erbschein belegen, dass der Kaufvertrag auch von allen Erben unterschrieben war.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

23. Juli 2024 19:24 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Ulrich Dr. Werner

Bitte dann mit beglaubigter ausweiskopie der erben...

23. Juli 2024 19:39 Uhr: Von F. S. an Berni Schönauer

Erbengemeinschaft, SP-registriert, ARC abgelaufen, ... der Flieger muss ja echt ein super-Schnäppchen sein, dass sich das lohnt.

23. Juli 2024 20:55 Uhr: Von Kevin Kissling an Berni Schönauer

Erfahrungen mit der polnischen Behörde kann ich keine beisteuern.

An sich ist das ein häufiger Fall, aber grundsätzlich kommt es darauf an, wie der Wartungszustand des Flugzeugs ist (unabhängig vom ARC). Wenn alle Kontrollen schon Jahre überzogen sind, wird es schwieriger als wenn es nur um ein Paar Monate geht.

An sich sind die Regeln für ein EASA-Flugzeug in jedem EASA-Land gleich. Wenn das Flugzeug später deutsch regisitert werden soll, würde ich bei der deutschen Verkhrszulassung nachfragen/nachlesen, was die für Nachweise wollen, das Flugzeug in Polen deregistrieren und mit deutschem aufgeklebten Kennzeichen und deutschem Permit-to-fly zu einer Werft meiner Wahl.

Dazu FAQ https://www.lba.de/DE/Technik/Verkehrszulassung/FAQ/Fluggenehmigung/Fluggenehmigung_node.html

und Antragsformular, Zweck Nr. 11 https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/T4/Formulare/LBANr04.html

23. Juli 2024 21:19 Uhr: Von Christian Rohde an Kevin Kissling

Entscheidend für das permit to fly ist ob das Kennblatt des Luftfahrtzeugs national oder EASA ist. EASA ist in dem Fall von Vorteil, um die Fluggenehmigung zu kriegen ist das wesentlich einfacher.

24. Juli 2024 11:05 Uhr: Von Kain Kirchhof an Berni Schönauer Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
25. Juli 2024 11:13 Uhr: Von Berni Schönauer an Kain Kirchhof

Vielen Dank Marco für die ausführlich Beschreibung.
Das Inserat und Verkauf geht über einen Broker.

Müssen mal schauen ob sich eine PreBuy überhaupt lohnt mit unseren Prüfer. Die Papierlage ist aktuell noch ein "wenig" unschlüssig.

25. Juli 2024 14:08 Uhr: Von Michael Friemann an Berni Schönauer Bewertung: +1.00 [1]

Wenn der Broker eine 4 im Namen trägt, würde ich mich nach einer anderen Maschine umsehen.

25. Juli 2024 14:18 Uhr: Von Kain Kirchhof an Berni Schönauer
Beitrag vom Autor gelöscht
25. Juli 2024 14:59 Uhr: Von F. S. an Berni Schönauer Bewertung: +1.00 [1]

Was ist denn die Leistung dieses "Brokers", wenn er sich genau um solche Dinge nicht kümmert?

Jetzt mal ehrlich: Ein Flieger ohne ARC und ohne lebenden Halter, der einer Erbengemeinschaft gehört, die anscheinend nicht viel Ahnung von Flugzeugen hat. Im Ausland registriert. Ein Broker, der daran Geld verdienen will, aber für das Geld offenbar wenig leistet. Eine unklare Papierlage...

Zumindest so wie sich der Fall hier darstellt ist das ein typisches Beispiel für "Nachher ist jedem klar, dass man auch vorher hätte wissen können ..." So billig kann der Flieger eigentlich gar nicht sein, dass man dafür das Risiko eingeht, nachher die Entsorgungskosten tragen zu müssen.

Auf jeden Fall solltest Du sicher stellen, dass aktuell alle Hangarkosten bezahlt sind - nicht, dass der Flugplatzeigner diese nach Kauf von Dir als neuen Halter eintreiben will und Dir bis dahin verbietet, Dein Flugzeug auf seinem Flugplatz zu bewegen. Bis gerichtlich gekärt ist, ob er das darf, ist schnell wieder ein Jahr rum ...

25. Juli 2024 15:09 Uhr: Von Charlie_ 22 an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Alles eine Frage des Preises – und ob der Typ den Aufwand wert ist,

25. Juli 2024 15:34 Uhr: Von Christian Rohde an F. S.

Hallo,

deshalb der Passus im Kaufvertrag "frei von Rechten Dritter". Noch besser ist wenn Dir jemand was Interessantes verkaufen will was ihm aber gar nicht gehört...


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