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3. April 2024: Von Patrick Leanhard an Sebastian G____

Ausstellungsstücke aus dem nicht EU Ausland darf man nicht am Stand haben selbst wenn diese sich legal temporär in der EU befinden, für die Messe müsste man diese temporär separat beim Zoll ein und ausklarieren.

Also ist es doch erlaubt diese am Stand zu haben, wenn beim Zoll gemeldet.


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