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An- und Verkauf | Ausstellerticket + Job / Aero 2024  
31. März 2024 21:16 Uhr: Von Patrick Lienhart  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo zusammen,

ich suche für unseren diesjährigen FlySto Stand auf der Aero noch jemanden mit "Servier-Typerating" (Knöpfchen drücken auf der Kaffemaschine - mit Autopilot) für die FlySto Pilot's Coffee Lounge. Es gibt guten Kaffee für alle!

Vielleicht hat jemand von euch im Familien- oder Bekanntenkreis Leute die Interesse haben die Aero zu erleben und sich per Honorarnote was dazuverdienen möchten?

Es gibt ein Ausstellerticket (access all areas) + Stundenlohn + Freizeit während der Messe um sich alles anzusehen. Auch über Reisekosten und Unterkunft können wir reden!

Kontaktaufnahme bitte per PN.

Freue mich auf möglichst viele von euch die auf einen Kaffee vorbeischauen!

Liebe Grüße,

Pat

Hier noch das "Cockpit"



2. April 2024 10:45 Uhr: Von Sebastian G____ an Patrick Lienhart Bewertung: +15.00 [15]

Wenn das alles so einfach wäre… Personen die offenen Getränke oder Speisen ausschenken, müssten laut Kleingedrucktem in den Messunterlagen zumindest in der Vergangenheit ein spezielles Gesundheitszeugnis vorweisen können. Daher gab es bei mir am Stand nie Kaffee sondern nur Wasser in kleinen Flaschen.

Darüber hinaus muss die Person für die Tage voll bei Finanzamt, Sozialversicherung etc. als abhängig Beschäftigter gemeldet werden. Nach der Messe muss sie dann wieder bei allen abgemeldet werden.

Auf der Messe gibt es nicht nur jede Menge sehr netter Piloten sondern auch Zoll, Gewerbeamt Friedrichshafen etc. die da alle umherschleichen und Vorschriften prüfen, von denen man vielleicht noch nie gehört hat. Sobald man am Stand etwas über den Schalter verkauft, muss man eine Betriebsstätte in Friedrichshafen anmelden und dort Steuern bezahlen. Sind alle Preise auch schön ordentlich brutto inkl. MwSt angegeben? Ausstellungsstücke aus dem nicht EU Ausland darf man nicht am Stand haben selbst wenn diese sich legal temporär in der EU befinden, für die Messe müsste man diese temporär separat beim Zoll ein und ausklarieren.

Es ist traurig und spricht nicht für den Standort D, aber wer sich das aus Aussteller antut verdient Respekt und Mitgefühl.

2. April 2024 12:44 Uhr: Von Joachim P. an Sebastian G____

Ja, schätze als Messehostess(m/w/d) ist man weisungsgebunden und mit Arbeitsmitteln des AG unterwegs, da fliegt einem das Freelance-Konstrukt wegen SV um die Ohren. Um den von Dir beschriebenen Aufwand zu sparen, bleibt der Einsatz von ANÜ-Personal einer Agentur.

2. April 2024 12:50 Uhr: Von Markus S. an Sebastian G____

Bin in Europa, USA, Süd-Amerika, Asien zig fach als Aussteller auf Messen gewesen. Von solchen Vorschriften habe ich nie etwas mitbekommen. Kein Wunder, dass sich so viele über die Bürokratie hierzulande beschweren. Ich befürchte nur, dass wird eher schlimmer als besser.

2. April 2024 18:46 Uhr: Von Patrick Lienhart an Sebastian G____

Danke für den Hinweis.

Dann wird die Kaffeemaschine zur Selbstbedienung verwendet.

2. April 2024 23:31 Uhr: Von Patrick Lienhart an Sebastian G____

Ausstellungsstücke aus dem nicht EU Ausland darf man nicht am Stand haben selbst wenn diese sich legal temporär in der EU befinden

Und was ist mit den Jets die da stehen? Werden die in der EU gebaut?

2. April 2024 23:33 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Lienhart

Die meisten Jets auf der Aero sind keine Ausstellungsstücke im Besitz des Ausstellers, sondern Kundenjets, die ausgeliehen und ausgestellt werden.

3. April 2024 18:07 Uhr: Von Sebastian G____ an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]

Und was ist mit den Jets die da stehen? Werden die in der EU gebaut?

Wo das LFZ gebaut wurde spielt eigentlich keine so große Rolle. Im ersten Fall befindet sich das LFZ im freien Verkehr in der EU. Entweder es wurde direkt in der EU gebaut oder importiert mit Zahlung von MwSt etc. Dann gibt es kein Problem.

Im zweiten Fall befindet sich das LFZ nicht im freien Verkehr. Dann kann es als Verkehrsmittel auch ohne Probleme steuerfrei in die EU fliegen. Das machen z.B. die allermeisten Schweizer andauernd mit Ihren LFZ. Aber ein LFZ das sich als Verkehrsmittel temporär vollkommen legal und steuerfrei in der EU befindet, darf dort nur begrenzt genutzt werden. Umherfliegen ist ok aber man darf es nicht in die Werft geben oder auf einer Messe ausstellen. Für diese Dinge muss es umgangssprachlich vorher beim Zoll in einen gesonderten Zustand überführt und danach aus diesem Zustand wieder heraus genommen werden.

3. April 2024 18:22 Uhr: Von Markus S. an Sebastian G____

Und wozu dient die An- und Abmeldung beim Zoll?

3. April 2024 23:31 Uhr: Von Patrick Lienhart an Sebastian G____

Ausstellungsstücke aus dem nicht EU Ausland darf man nicht am Stand haben selbst wenn diese sich legal temporär in der EU befinden, für die Messe müsste man diese temporär separat beim Zoll ein und ausklarieren.

Also ist es doch erlaubt diese am Stand zu haben, wenn beim Zoll gemeldet.

3. April 2024 23:34 Uhr: Von Patrick Lienhart an Sebastian G____

Den Hinweis mit dem Gesundheitszertifikat finde ich nirgends. Ist das eine aktuelle Info oder schon älter?

4. April 2024 06:26 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Lienhart

Die frühere Intersuchung wurde durch eine amtliche Belehrung ersetzt.

Überblick z.B.: https://gastro-nebenjob.de/faq/gesundheitszeugnis/

Grundlage IFSG: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

5. April 2024 00:05 Uhr: Von Patrick Lienhart an Joachim P.

Danke. In den Messe Bedingungen konnte ich nichts dazu finden.

5. April 2024 04:36 Uhr: Von B. Quax F. an Patrick Lienhart

Um der Sache noch die Krone auf zu setzten, braucht es auch eine Schank Erlaubniss auch wenn man Getränke nur "verschenkt". Wenn es Alk gibt noch mehr, ergo ist der Friseur Salon der ein Sekt seinen Kunden gibt "Illigal" :-)

5. April 2024 22:26 Uhr: Von Patrick Lienhart an B. Quax F.

Auch für nicht alkoholische Getränke?

6. April 2024 12:39 Uhr: Von Andreas Schlager an Patrick Lienhart Bewertung: +2.00 [2]

Leute, das ist deutsches Beamtentum in Reinkultur. Ich dachte schon, wir in Österreich sind schlimm, aber das....


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