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Luftrecht und Behörden | FI(A)-Voraussetzungen: 10h Instrumentenflug – FCL-Vorgabe vs. gelebte Realität in ATOs und Behörden  
30. November 2025 14:07 Uhr: Von Maik Toth 

hallo,

Ich versuche gerade die Auslegung von FCL.915.FI, insbesondere die „mindestens 10 Stunden Instrumentenflugausbildung“ für mich nachvollziehbar zu verstehen. Leider mit mäßigen Erfolg.

Je nachdem wie man es auslegt, ist es mM der Overkill für den Vereins Lehrer der weder IFR hat noch machen will sondern einfach nur PPL ausbilden möchte.

Da ist die CPL Theorie, zumindest zeitlich, schon eine Hürde. Wenn dann aber noch 10h IR Schulung vorab vorausgesetzt wird, dann wird das auf kurz oder lang uninteressant.

Meine aktuelle Interpretation ist, dass alle 915-Voraussetzungen bereits vor dem Auswahlflug nach FCL.930.FI erfüllt sein müssen – also auch die 10 Stunden Instrumentenflug (Flugzeug + FSTD).

Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?

Werden z. B. Exercise 19 - Stunden aus der PPL-Ausbildung anerkannt?

„Exercise 19 – Basic Instrument Flight

gemäß AMC1 FCL.210.A; AMC1 FCL.215 – Appendix 1, Section 6, Exercise 19:

• Flug unter eingeschränkter Außensicht („hood“, IFR goggles)

• Straight & Level flight nach Instrumenten

• Climbs & Descents nach Instrumenten

• Rate One Turns / Standard Turns

• Unusual attitude recovery nach Instrumenten“


oder nur IFR-/IR-Module, die von FI/IRI mit IR-Ausbildungsprivileg erteilt wurden?

Ich freue mich über Einschätzungen und Praxisbeispiele aus der Schwarmintelligenz.

Schönen 1. Advent!

30. November 2025 14:36 Uhr: Von Johannes König an Maik Toth Bewertung: +2.00 [2]

In FCL.915.FI steht "applicant for an FI certificate" bzw. "Bewerber um ein FI-Zeugnis", d.h. er muss die Voraussetzungen erst erfüllen, wenn er sich bei der Behörde um das Zeugnis bewirbt, d.h. zum Zeitpunkt der Kompetenzbeurteilung bzw. theoretisch sogar erst dann, wenn er nach der Kompetenzbeurteiltung bei der Behörde den FI-Eintrag in die Lizenz beantragt. In der Praxis ist aber auch das TM der Flugschule zu berücksichtigen, und dort steht bei vielen Flugschulen, dass die Voraussetzungen bereits zu Beginn vorliegen müssen.

Ob die Zeit aus dem PPL anerkannt wird, ist vermutlich Ermessenssache, tendenziell würde ich aber eher verneinen. Exercise 19 fordert zwar grundlegendes Instrumentenfliegen, in der Part-FCL selbst ist aber für den PPL kein "instrument training" (was nur ein FI-IR oder IRI machen dürfte) gefordert. Die Zeit aus dem PPL zählt ja auch nicht für eine spätere IR-Ausbildung.

Ich habe es damals so gemacht, und würde es jedem FI-Interessenten auch so empfehlen, das 10-stündige "Basic Instrument Flight Module" aus dem modularen IR(A)-Lehrgang (Anhang 6) zu machen und sich darüber ein Zertifikat ausstellen zu lassen. Das kann man dann abheften und wenn man 5 Jahre später doch IR machen will, wieder rausziehen, da es für alle IR-Lehrgänge anerkannt wird. Grundsätzlich halte ich das 10-stündige Training auch für inhaltlich sinnvoll, spätestens dann, wenn man auch Nachtflug schult. Dabei sollte man aber darauf achten, dass man in den 10 Stunden auch wirklich Basic Instrument Flying macht (am besten unter der Haube) und nicht nur einen Approach nach dem anderen fliegt (was eigentlich nicht Teil des BIFM ist).

30. November 2025 14:53 Uhr: Von Tobias Schnell an Maik Toth

oder nur IFR-/IR-Module, die von FI/IRI mit IR-Ausbildungsprivileg erteilt wurden

Diese Anforderung gibt es m.E. nicht, denn einen IRI bzw. FI-IR braucht man nur, wenn man Ausbildung für eine Instrumentenflugberechtigung erteilen will, und das ist ja hier nicht der Fall. Also rein für das Requirement aus FCL.915 reicht auch ein PPL-FI, und ich würde auch die Stunden aus der PPL-Ausbilung für anrechenbar halten.

Grundsätzlich braucht man die 10 h Instrumentenflugtraining auch erst zum Abschluss der FI-Ausbildung, aber - siehe Posting von Johannes - kann das TM der ATO etwas anderes sagen. In jedem Fall kann dieses Training nicht Teil der 25 30 (danke, Thomas!) Praxisstunden für den FI sein, die 10 h kommen also on top dazu.

Und deshalb ist es - wie auch Johannes schrieb - in jedem Fall wenn irgend möglich empfehlenswert, die Stunden mit einem FI-IR oder IRI zu fliegen, da sie dann für eine spätere CB-IR-Ausbildung angerechnet werden können.

[JK] und sich darüber ein Zertifikat ausstellen zu lassen

Das ist m.E. nicht unbedingt erforderlich. Beim CB-IR-Ausbildungsweg reichen geloggte Stunden, beim BIR ist es komplett egal, und ein modulares IR macht kein Mensch mehr, der bei Trost ist :-)

30. November 2025 15:15 Uhr: Von Johannes König an Tobias Schnell

Das ist m.E. nicht unbedingt erforderlich.

Theorie vs. Praxis: Zertifikat und Kopie der damals unterrichteten Inhalte helfen, wenn man dann die 30h Vorausbildung für den CB-IR anerkannt haben will. Ask me how I know :-)

30. November 2025 15:44 Uhr: Von Joachim P. an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Ja, ich finde auch, die 10h bringen einen fliegerisch weiter und es der Aufwand ist ja echt überschaubar. Mit dem letzten FI-only-Kandidaten bin ich mit der Schulmaschine zu einem zugelassenen Sim geflogen, dann dort im Sim die Basics erflogen, lecker Abendessen in der Stadt und ins Hotel, dann am nächsten Tag die 5h Sim vollgemacht und dann aufm Heimweg das alles in der Praxis geübt und ein paar VORs abgeklappert. Fertig ist die IFR-Laube.

Das ist so wie Nachtflug ein unkompliziertes persönliches Lern-Nugget und ist in 2 Tagen durch. Mit Sim kann man auch noch ein wenig Geld sparen (je nach Schulmaschine).


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