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30. November 2025 14:36 Uhr: Von Johannes König an Maik Toth Bewertung: +2.00 [2]

In FCL.915.FI steht "applicant for an FI certificate" bzw. "Bewerber um ein FI-Zeugnis", d.h. er muss die Voraussetzungen erst erfüllen, wenn er sich bei der Behörde um das Zeugnis bewirbt, d.h. zum Zeitpunkt der Kompetenzbeurteilung bzw. theoretisch sogar erst dann, wenn er nach der Kompetenzbeurteiltung bei der Behörde den FI-Eintrag in die Lizenz beantragt. In der Praxis ist aber auch das TM der Flugschule zu berücksichtigen, und dort steht bei vielen Flugschulen, dass die Voraussetzungen bereits zu Beginn vorliegen müssen.

Ob die Zeit aus dem PPL anerkannt wird, ist vermutlich Ermessenssache, tendenziell würde ich aber eher verneinen. Exercise 19 fordert zwar grundlegendes Instrumentenfliegen, in der Part-FCL selbst ist aber für den PPL kein "instrument training" (was nur ein FI-IR oder IRI machen dürfte) gefordert. Die Zeit aus dem PPL zählt ja auch nicht für eine spätere IR-Ausbildung.

Ich habe es damals so gemacht, und würde es jedem FI-Interessenten auch so empfehlen, das 10-stündige "Basic Instrument Flight Module" aus dem modularen IR(A)-Lehrgang (Anhang 6) zu machen und sich darüber ein Zertifikat ausstellen zu lassen. Das kann man dann abheften und wenn man 5 Jahre später doch IR machen will, wieder rausziehen, da es für alle IR-Lehrgänge anerkannt wird. Grundsätzlich halte ich das 10-stündige Training auch für inhaltlich sinnvoll, spätestens dann, wenn man auch Nachtflug schult. Dabei sollte man aber darauf achten, dass man in den 10 Stunden auch wirklich Basic Instrument Flying macht (am besten unter der Haube) und nicht nur einen Approach nach dem anderen fliegt (was eigentlich nicht Teil des BIFM ist).


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