Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. November
Augen auf beim Linsenkauf!
LBA-Medical: Ein Fallbeispiel
Sicherheit in der Ausbildung
Riskante Take-off-Verfahren
Drei Wettermodelle, fünf Meinungen
Die Flugzeugbatterie
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Flugbuch - digital?
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  35 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

16. August 2025 19:56 Uhr: Von F. S. an Marc Störing Bewertung: +3.00 [3]

Wir Piloten sind schon ein lustiges Volk: Da schimpfen wir dauernd über die hohe Regelungsdichte und fordern vehement Eigenverantwortung ein - aber wehe irgendwas ist mal nicht seitenweise spezifiziert - dann sind wir plötzlich total unsicher!

Elektronische Führung des Flugbuch ist zulässig - Punkt. Dafür, dass es manipulatonssicher und nachvollziehbar ist, sind wir selbst verantwortlich. Gibt es irgendjemanden, der eine Strafe bekommen hat, weil sein elektronisches Flugbuch nicht ok war?

16. August 2025 20:01 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Beim UL nach LuftPersVO 120 aber schon. ;)

Das weiss aber kein Kontroletti ;-)

16. August 2025 23:27 Uhr: Von Pat Lean hard an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [3]

We are listening ;)

Du kannst in deinem Profil schon bald zu digitalen Flugbüchern exportieren.

Ebenfalls kann man die Flights über Configure Columns als CSV runterladen und weiter bearbeiten.

Internes Logbuch Feature wird auch schon evaluiert.

17. August 2025 00:13 Uhr: Von Alexis von Croy an Pat Lean hard Bewertung: +1.00 [1]

Ja, aber stell Dir vor, dass die Flüge so formatiert werden, dass der Ausdruck exakt so aussieht wie die des typischen "blauen" EASA-Flugbuchs.

17. August 2025 06:41 Uhr: Von Stefan Jaudas an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Das lustige Volk sind die von der Spezies Homo Bürokratius. Wenn es da ein (!) EU-weit gültiges Gesetz gibt, und alleine in Deutschland offensichtlich mindestens 17 unterschiedliche Interpretationen dazu.

Ganz ehrlich, diese ganzen Onlinelösungen sind mir persönlich zu windig. Was man schwarz auf weiß hat ...

Nebenher wird noch eine XLSM geführt, die mir den jeweiligen Stand und die "Reichweite" ausrechnet (Berechtigung X gültig bis, Berechtigung Y gültig bis, usw.). Diese XLSM mag zwar nicht perfekt sein, aber deckt sich mit Vereinsflieger, oder ist in dem einen oder anderen Punkt etwas konservativ. Leider gab es auch da mehr "Korrekturen" der amtlicherseits offiziellen Interpretation (von wegen ein Bund und 16 Länder) der FCL als ich bisher Lust hatte, das Makro nachzubessern. Da ich zudem den Ehrgeiz habe, jedes Jahr mindestens das 24-Monatige Minimum zu fliegen ... Und das ist dann auch gleich ein Backup, falls die Papierversion mal verloren gehen sollte.

Und da ich inzwischen auch auf der falschen Seite von 50 bin, habe ich mir anhand der FCL ein eigenes Flugbuch gestaltet mit nur den Spalten drin, die für mich relevant sind, und das auf DIN A5 quer. Es schreibt und liest sich einfach einfacher ... so einfach, dass es sogar ein Höhlenmensch machen könnte ... ;-)

CS-FCL ... Easy Access Rules ... 1300 Seiten ... also, leicht ist für mich was Anderes ... 1300 Seiten analog, doppelseitig gedruckt, 80 Gramm pro m² wären 40,6m² Papier, oder 3,25 kg, zuzüglich Druckerschwärze und Einband ...

17. August 2025 07:14 Uhr: Von Alfred Obermeier an Jochen Wilhe

"Gelten diese Regeln eigentlich auch so streng wenn man einen N-registrierten Flieger fliegt?"


Mit Lizenz aus DE.FCL. ... Ja. Nur mit FAA Certificate Nein.

17. August 2025 16:25 Uhr: Von Marc Störing an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Das Flugbuch ist keine Urkunde im rechtlichen Sinne. Wo kommt das denn her?

Es hat nach der NfL lediglich "Urkundencharakter" was sich m.E. auf die Nachvollziehbarkeit der Änderungen bezieht und sie Möglichkeiten mit Unterschriften Dinge zu bestätigen.

Digitale Buchführung und Konzepte wie DocuSign sind daher nichts anderes als ein Flugbuch.

Lies bitte die NfL vor der nächsten Antwort. ;)

Aber wir sind uns doch gerade einig, dass die NfL 2021-2-602 unklar ist, und deshalb hatte ich nach praktischen Erfahrungen bei Kontrollen gefragt.

Ich hatte die Situation als "nicht eindeutig" bezeichnet, und Deine Interpretation zur NfL leitest Du auch mit "m.E." ein. Die NfL spricht von einem "Dokument mit Urkundencharakter". Ob etwas mit "Urkundencharketer" nun etwas anders ist als eine Urkunde, ist nicht klar. Eine Urkunde ist zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und lässt ihren Aussteller erkennen. Und der Duden beschreibt das Wort "Dokument" an erster Stelle mit "Urkunde, amtliches Schriftstück".

Was genau muss ein Flugbuch nicht leisten, was eine Urkunde leisten muss? Muss das Flugbuch nicht zum Beweis geeignet sein? Muss das Flugbuch keinen Aussteller erkennen lassen? Die Frage wird hier niemand verbindlich beantworten können.

Deshalb interessiert mich diese rechtliche Haarspalterei auch letztlich nicht, sondern die praktischen Erfahrungen. Und die sind als Ergebnis der Diskussion offensichtlich so, dass es praktisch jedenfalls keine Probleme gibt. Prima!

18. August 2025 00:04 Uhr: Von Pat Lean hard an Alexis von Croy

Das ist nicht so trivial wie man zunächst annimmt.

18. August 2025 08:52 Uhr: Von Willi Fundermann an Joachim P. Bewertung: +7.00 [7]

"Das Flugbuch ist keine Urkunde im rechtlichen Sinne. Wo kommt das denn her?"

Natürlich ist das Flugbuch eine Urkunde im juristischen Sinn! Urkunde z.B. im Sinne des Strafrechts ist eine "verkörperte Erklärung, die ihrem Inhalt nach geeignet und bestimmt ist, für Rechtsverhältnisse Beweis zu erbringen und ihren Ausssteller erkennen lassen". Gängiges Schulbeispiel ist ein Bierdeckel, der eine vom Wirt "ausgestellte Urkunde" ist, wenn der Wirt z.B. Striche für Getränke darauf macht. Wenn ich davon welche auslösche, begehe ich Urkundenfälschung!

Wenn ich ein Flugbuch führe, stelle ich natürlich auch eine Urkunde her. Wenn ich aber z.B. sachlich falsche Eintragungen mache, ist das keine Urkundenfälschung, sondern lediglich eine "schrifliche Lüge". Wenn aber Du in meinem Flugbuch - ohne mein Wissen - Einträge vornehmen oder ändern würdest, wäre das Urkundenfälschung.

https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/imported/files/2010-07/Brief_034_1.pdf

18. August 2025 11:30 Uhr: Von Andreas Schlager an Marc Störing Bewertung: +1.00 [1]

Falls das noch nicht bekannt ist: capzlog hat auch einen Eintrag auf deren Website, wo die Akzeptanz von ihren Flugbüchern in den diversen Ländern bewertet wird:

https://capzlog.aero/de-ch/academy/regulatory-frameworks/digital-logbook-compliance-per-country/germany


  35 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang