Hallo allwissendes Forum.
Ich bin überfordert und komme nicht weiter.
Die Umstände warum der Ausbildungsleiter nicht helfen kann, sind irrelevant.
Ich habe ein Flugschüler der unter anrechnung seiner UL Stunden seinen LAPL gemacht hat (17h Cessna 150). Diesen hat er auch die letzten 3-4 Jahre verlängert aber nur mit UL Stunden. So weit so ok. Er hat nach LAPL-Scheinerhalt 5h mit einem Echo flieger geflogen. Find ich nicht gut ist jetzt aber so.
Jetzt will er zum PPL upgrade.
Wenn ich jetzt aber die FCL 210.A. lese komme ich gar nicht klar. Ich weiß nicht mal ob er die Voraussetzungen erfüllt einen PPL basierend auf einem LAPL zu machen. Da er nie 45h auf E-Klasse gefolgen ist .
FCL.210.A PPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
▼M18
a)
Antragsteller für den Erwerb einer PPL(A) müssen mindestens 45 Stunden Flugunterricht in Flugzeugen oder TMG absolviert haben, wovon 5 Stunden in einem FSTD absolviert werden können, wobei der Unterricht mindestens Folgendes umfassen muss:
1.
25 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer,
2.
10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf zwei anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden.
Antragsteller können die im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs für Nachtflugberechtigungen nach Punkt FCL.810 Buchstabe a Nummer 1 Ziffer ii zu absolvierende Flugzeit als Teil der 45 Stunden Flugunterricht absolvieren, sofern sie vor Beginn der Nachtflugberechtigungsausbildung eine grundlegende Instrumentenflugausbildung absolviert haben.
b)
Besondere Anforderungen an Antragsteller, die bereits eine LAPL(A)-Ausbildung absolviert haben. Antragsteller für den Erwerb einer PPL(A) erhalten Anrechnungen für eine bereits absolvierte LAPL(A)-Ausbildung und bekommen eine PPL(A) ausgestellt, sofern ihre LAPL(A)- und PPL(A)-Ausbildung insgesamt die Anforderungen an die Erfahrung nach Buchstabe a erfüllen. In diesem Fall gilt jedoch Folgendes insgesamt:
1.
Sind Antragsteller bereits Inhaber einer LAPL(A), gelten alle folgenden Bedingungen, sofern die Antragsteller mindestens 45 Stunden Gesamtflugzeit in Flugzeugen oder TMG absolviert haben:
i)
Die Anforderung im Einleitungssatz von Buchstabe a reduziert sich auf 40 Stunden Flugunterricht.
ii)
Die Anforderung von Buchstabe a Nummer 1 reduziert sich auf 21 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer.
2.
Die Antragsteller müssen bei einem für die Erteilung einer PPL(A) qualifizierten Lehrberechtigten mindestens Folgendes insgesamt absolviert haben:
i)
5 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer,
ii)
Alleinflugzeit nach Buchstabe a Nummer 2
Dann habe ich noch das, was das Training anbelangt :
AMC1 FCL.210.A(b) PPL(A) - Experience requirements and
crediting
PPL(A) TRAINING FOR APPLICANTS WHO HOLD AN LAPL(A) OR WHO HAVE UNDERGONE LAPL(A)
TRAINING
Applicants for a PPL(A) who already hold an LAPL(A) and applicants who change their ongoing LAPL(A)
training into PPL(A) training should receive training the content of which should be determined by the
head of training of the DTO or the ATO where the applicant undergoes PPL(A) training, after assessing
the individual applicant's training needs. In any case, flight training should include the following
exercises from the PPL(A) flight instruction syllabus (AMC1 FCL.210):
Exercise 11 - Spin avoidance;
Exercise 18a - Navigation;
Exercise 18c - Radio navigation;
Exercise 19 - Basic instrument flight.
Folgende Fragen habe ich :
1) Darf ich mit dem LAPL Schüler schulen oder muss er als Eingangsvoraussetzungen mehr stunden auf E-Flieger haben und ja wieviel ?
2) Wieviel Stunden muss ich mit dem Schüler machen ? Ich denke das passt bin mir aber auch nicht sicher, da der BWLV kein Sylabus dafür anbietet :
Mindestens 15 Stunden Flugausbildung an einer ATO/DTO (Approved Training Organisation / Declared Training Organisation), auch wenn Sie mit der LAPL-Ausbildung bereits 30 Flugstunden absolviert haben.
Innerhalb dieser 15 Stunden sind mindestens 10 Stunden Dualschulung (mit Fluglehrer) vorgeschrieben.
Mindestens 4 Stunden Alleinflugzeit unter Aufsicht (Supervised Solo), darin enthalten:2 Stunden müssen Überlandflüge (Cross-Country) sein.
Ein Überland-Alleinflug über mindestens 150 NM (270 km) mit Landungen auf zwei verschiedenen Flugplätzen (außer dem Startflugplatz).
VIELEN DANK für Eure Hilfe !