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Luftrecht und Behörden | Erweiterung der Schleppberechtigung LAPL A  
2. Juni 2023 09:45 Uhr: Von Alex Alex 

Guten Morgen,

hätte da mal ne Frage bzgl Erweiterung der Schleppberechtigung gem FCL 805.

Ich habe mir bei meiner Scheinausstellung (LAPL A - SEP +TMG) die TMG Schleppberechtigung von meinem SPL gem FCL 805 Abs g mit in den LAPL A eintragen lassen. Das heißt, dass ich mit dem LAPL A Schein mit der Klasse TMG Schleppen darf. Nun möcht ich diese Berechtigung auf SEP (gem Abs d) erweitern.

Ich bin der Meinung, dass es aus dem Gesetztetext nich hervorgeht, dass ich nochmals die 30 Stunden sowie die 60 Starts vor der Ausbildung erfüllen muss!

Wie seht ihr das ???

LG Alexander

2. Juni 2023 13:05 Uhr: Von Andreas Brühl an Alex Alex

Wenn ich die FCL.805 (d) richtig interpretiere musst Du die 30h/60 Starts und Ldg. tatsächlich nochmal auf Flugzeugen zur Ausübung der Rechte bzw dem Eintrag ST (A) nachweisen.

Die Kreditierung bzw Erleichterung mit 3 Ausbildungsflügen zum Erweitern der Schleppberechtigung greift bei der Schleppberechtigung zum Bannerschlepp, nicht aber bei der Berechtigung zum schleppen von Segelflugzeugen.

Oder Du fragst Deine Bezirksregierung/LBA je nachdem wo der Schein ausgestellt wurde.

Viel Glück, Gruss

2. Juni 2023 13:39 Uhr: Von Christian Rohde an Alex Alex
Hallo,

nein ich meine es waren lediglich 5 Stunden auf dem Muster (oder 3).

Gruß Christian
2. Juni 2023 13:45 Uhr: Von Holgi _______ an Christian Rohde
Und was genau ist bei SEP ein anderes Muster?
2. Juni 2023 14:43 Uhr: Von Alex Alex an Andreas Brühl

d)Die mit den Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern verbundenen Rechte sind auf Flugzeuge oder TMG beschränkt, je nach Luftfahrzeug, in dem der Flugunterricht absolviert wurde. Für das Schleppen von Bannern sind die Rechte auf die für den Flugunterricht verwendete Schleppmethode zu beschränken. Die Rechte werden erweitert, wenn der Pilot mindestens drei Schulungsflüge mit einem Fluglehrer absolviert hat, die den vollen Schlepp-Lehrplan in einem der beiden Luftfahrzeuge und die Schleppmethode für das Schleppen von Bannern umfassen.

Also ich bin der Meingung, dass für den Segelflugzeugschlepp nur die rot markierten Worte schlagend sind. Die anderen beziehen sich auf den Bannerschlepp :-)

2. Juni 2023 18:24 Uhr: Von Andreas Brühl an Alex Alex

..., ich denke da hast Du Recht,

Gruß

2. Juni 2023 18:32 Uhr: Von Tobias Schnell an Alex Alex

Also ich bin der Meingung, dass für den Segelflugzeugschlepp nur die rot markierten Worte schlagend sind. Die anderen beziehen sich auf den Bannerschlepp

Das ist schon richtig, aber (b)(1) "at least 30 hours of flight time as PIC and 60 take-offs and landings in aeroplanes, if the activity is to be carried out in aeroplanes" greift eben IMHO leider auch.
ST(A) und ST(TMG) sind zwei verschiedene Ratings...


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