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Wie lange musstet ihr nach eurer praktischen Prüfung auf die Zuschickung eures Scheins durch das Regierungspräsidium waren?
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Gar nicht, bin hingefahren und habe ihn dort abgeholt.
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Super. Hast du vorher angerufen, dass du vorbeikommst? Bei uns in Baden-Württemberg heißt es immer, dass dort nur der Ausbildungsleiter anrufen dürfe und es sonst Ärger gibt.
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Ich hatte angerufen. Und es sind Bürgerdienste und nicht Fluglehrerdienste.
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Am nächsten Tag war der Schein im Briefkasten (Niedersachsen).
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2 Wochen, im April 2013 beim Luftamt Südbayern. Bei bestem Wetter, versteht sich.
Die lange Dauer hatte aber damals etwas mit der Pflichtumstellung der Lizenzen auf EASA zu tun. Ich nehme an, zu normalen Zeiten sind die deutlich schneller.
Korrektur: 2013, nicht 2023
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Keinerlei Erinnerung, denn während dei der Erstausstellung jeder halbe Tag zu zählen scheint, hat man später (bspw mit eigenem Flieger) durchaus längere, schmerzlichere Nichtfliegphasen ;-) Aber das Luftamt Süd war in 2014 /LAPL und 2015/PPL jeweils anscheinend recht zügig in der Auslieferung. Daher keine besondere Erinnerung Vor allem im Vergleich zum LBA...
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RP Münster ca. 1 Woche. War völlig in Ordnung und ein netter Kontakt.
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RP SH eine Woche, Dezember 2020
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Den hat mir der Prüfer sofort unterschrieben in die Hand gedrückt - incl. des Beiblatt C
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Ggf solltest du mal dazu sagen dass das bei dir bestimmt 25 Jahre her ist, dass du deinen Schein vom RP bekommen hast ;-)
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Das ging auch beim LBA so nach Absprache....
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Beim RP-Darmstadt geht das üblicherweise in wenigen Tagen. Abholung ist nach Absprache auch möglich.
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RP Stuttgart, normalerqeise 2-3 Tage.
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Ein Jahr und vier Tage auf den PPL-C... War bei der Prüfung noch 15. Der Schein lag dann am 17. Geburtstag in der Post... Ist auch schon ein wenig her, aber gefühlt natürlich erst gestern...;-))
Mal ernsthaft: Selbst das LBA ermöglicht seinen Prüfern für ein Type Rating eine sog. Temporary Permission nach bestandenem Skill Test auszustellen, mit der die Kandidatin bzw. der Kandidat dann sofort fliegen kann. Die Permission ist 90 Tage gültig und verfällt mit Erhalt der neuen Lizenz.
Es wäre interessant zu erfahren, warum sowas nicht auch mit der initialen Lizenz funktioniert.
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Ein Jahr und vier Tage auf den PPL-C... War bei der Prüfung noch 15. Der Schein lag dann am 17. Geburtstag in der Post... Ist auch schon ein wenig her, aber gefühlt natürlich erst gestern...;-))
Wie ist das? Gibt's ein Mindestalter - also dürfte ein FI einen 13 Jährigen unterrichten? Prüfung geht nicht, davon gehe ich aus - aber quasi "hour building"...
Und um die Ursprungsfrage zu beantworten: ganz wenige Tage hat's gedauert. Genau weiß ich nicht mehr, aber ich habe die Woche nach der Prüfung zum ersten Mal den Flieger eigenverantwortlich gechartert :-)
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Da bin ich offen gestanden überfragt, da ich mich mit der aktuellen Regelung nicht auskenne. Zu meiner Zeit (also 1990...) war das Mindestalter für den Beginn der Schulung 14 und den PPL-C gab es frühestens mit 17.
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Ob Dir dieser Thread weiterhilft? Jetzt hast Du ein Spektrum von Epochen, Laufzeiten und Regierungsbezirken ohne Aussagekraft. Ich kann auch was beisteuern (LBA). FI initial: 7 Wochen... 2 Wochen später IR-Erweiterung: 2 Tage. Was soll ich da für mich oder andere als Prognose ableiten?
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Bei dir: Mittelwert bilden :-).
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"Selbst das LBA ermöglicht seinen Prüfern für ein Type Rating eine sog. Temporary Permission nach bestandenem Skill Test auszustellen, mit der die Kandidatin bzw. der Kandidat dann sofort fliegen kann. Die Permission ist 90 Tage gültig und verfällt mit Erhalt der neuen Lizenz"
Das geht aber auch nur, wenn die Lizenz beim LBA liegt, nicht bei einem RP.
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Ich habe sofort nach bestandener Prüfung ein "temporary airman certificate" bekommen und konnte losfliegen. Alles andere ist nicht normal.
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Wie ist das? Gibt's ein Mindestalter - also dürfte ein FI einen 13 Jährigen unterrichten? Prüfung geht nicht, davon gehe ich aus - aber quasi "hour building"...
Offensichtlich gibt's tatsächlich nur die Regel zum eigentlichen Erwerb der Lizenz: FCL.200 Minimum age (a) An applicant for a PPL shall be at least 17 years of age;
Und für den ersten Soloflug: FCL.020 Student pilot (a) A student pilot shall not fly solo unless authorised to do so and supervised by a flight instructor. (b) Before his/her first solo flight, a student pilot shall be at least: (1) in the case of aeroplanes, helicopters and airships: 16 years of age; (2) in the case of sailplanes and balloons: 14 years of age.
Von daher würde ich sagen: Alter ist nicht reglementiert - und der Flugschüler könnte das als DUAL Flugzeit auch loggen
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Ja, das ist korrekt. Part-FCL enthält kein Mindestalter für den Beginn der Ausbildung.
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