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Das würde also bedeuten, dass ich mit meinem vorhandenen CRI durch eine Upgrade mit FI LAPL dann PPL SEP ab initio schulen dürfte? Das wäre ja cool.
Guten Rutsch Allen
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Das würde also bedeuten, dass ich mit meinem vorhandenen CRI durch eine Upgrade mit FI LAPL dann PPL SEP ab initio schulen dürfte?
Das halte ich für eine Falschinformation. Mit einem FI LAPL only + CRI darf man auch Klassenberechtigungen für den PPL ausbilden (also z.B. die Übungsflüge zur Verlängerung), aber man erwirbt keine PPL-Lehrberechtigung durch die Hintertür. Ein CRI berechtigt nicht zur Ausbildung für eine Lizenz - wie der Name schon sagt.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Wie wird man denn eigentlich CRI und welche Voraussetzungen braucht man dafür?
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Schau doch einfach mal in FCL rein: "FCL.905.CRI" ff. Geht ganz einfach, dort ist alles genau beschrieben.
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Danke für den Tipp.
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Na einfach isses nicht... war 2017 fertig. Das Handwerkliche wohl alles ohne Beanstandung. Sollte noch 12h Pädagogik vor der Prüfung machen, obwohl Lehren Teil meines Berufes war. Wurde dann aus anderen Gründen nix mehr.
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> Nein das funktioniert in diesem Zusammenhang nicht. Mit dem FI restr. und LAPL ist man auf diese Art der Schulungsmöglichkeit beschränkt. Um dazu in dieser "Version" auch für PPL Schüler SEP ausbilden zu dürfen, ist eine CRI Ausbildung notwendig, dieser wird dann auch als CRI in der Lizenz eingetragen. Erst bei einem vollwertigen FI werden die CRI Rechte mit dem FI kombiniert und der CRI entfällt somit in der Lizenz, da die Rechte dann im FI enthalten sind
Diese Antwort ist unglücklich formuliert (es gibt keinen "FI restr. und LAPL" - ein FI muss immer mindestens einen PPL haben) und nicht auf Anhieb verständlich, aber im Grundsatz steht da schon, was der Sachstand ist:
Ein FI, dessen Rechte auf LAPL-Ausbildung eingeschränkt ist, darf nicht für Klassenberechtigungen ausbilden, und auch keine Schulungsflüge für PPL/CPL-Inhaber (z.B. zur CR-Verlängerung) durchführen.
Um diese Einschränkung zu umgehen, erwerben viele LAPL-only-FI's noch eine CRI-Berechtigung. Auch mit dieser darf aber keine PPL-Anfängerschulung durchgeführt werden.
Zu beachten ist auch, dass FI und CRI getrennte Berechtigungen sind und separat voneinander verlängert werden müssen.
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Danke für die Infos.
Ich hatte befürchtet, dass das nur so möglich ist.
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Wo finde ich eigentlich, was genau die Restriction ist beim FI(RP)? Bekannt ist mir das Freigeben zu Soloflügen...
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FCL.910.FI (b) While conducting training under supervision, in accordance with (a), the FI shall not have the privilege to authorise student pilots to conduct first solo flights and first solo cross-country flights.
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Wie leider vermutet benötigt man die CRI Ausbildung separat, Info von Austrocontrol:
> mit dem zusätzlichen CRI, sind dann die CRI Rechte ausübbar. Sprich Ausbildung, Erneuerungstraining etc. auf dem entsprechenden Muster unabhängig von dessen Lizenztyp. PPL Grundausbildung darf nicht durchgeführt werden. Dazu sind die PPL Rechte im FI notwendig.
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Ich hatte es ja weiter oben schon geschrieben, dass insbesondere in Deutschland diverse Luftämter das sehr unterschiedlich handhaben, ob mit dem LAPL-FI auch gleich noch CRI-Rechte eingetragen werden oder nicht. Positiv fällt da z. B. der pragmatische Ansatz des Luftamt Südbayern auf.
Daher wäre die Frage, wo deine Lizenz geführt wird. Davon abhängig ist, wie viel Zusatzaufwand der CRI in Erwerb und Erhalt darstellt.
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"diverse Luftämter das sehr unterschiedlich handhaben, "
Für viele Segelflugvereine wäre wichtig: Muss ein CRI, welcher Segelflugpiloten auf TMG umschult, nicht nur selbst Segelflieger sein, sondern auch Segelflug FI? Berlin-Brandenburg sagt: Ja, muss er. In anderen Bundesländern sieht man das offenkundig nicht so.
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Ein CRI ist eine Berechtigung aus Part-FCL. Diese beinhaltet keine Privilegien in der SPL-Lizenzwelt.
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Danke! Aber wir verstehen beide schon SPL als sail plane license? Nicht UL Sportpiloten Lizenz? WIll hier nicht schreiben, welche Bundesländer eine Segelfluglizenz für CRI ausreichen lassen um Segelfluglizenzinhaber zum TMG auszubilden. Aufzählung könnte schaden.
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Hubert, die Segelfluglizenz wird seit einiger Zeit durch Teil-SFCL (im Sailplane Rulebook) bestimmt, nicht durch Teil FCL.
SFCL.315 sagt, dass ein FI(S) mit TMG-Eintrag in der Lehrberechtigung den Segelflieger zum TMG / TMG Nachtflug ausbilden darf.
FCL.905 enthält keine Privilegien zum Schulen eines SPL/LAPL(S)
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D.h, auch ein Segelflieger mit mehreren Tausend h Segelflug, TMG UND CRI darf keine Segelflieger auf TMG umschulen?
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So ist es…
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Ja, aber er kann den FI(S) mit TMG-Lehrberechtigung recht einfach bekommen: 12h Theorie, 9h Praxis (oder 20 Starts) mit min. 3h im Segelflugzeug (SFCL.330)
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So soll es ausschauen.
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Ich bin aus Österreich, von der lokalen Flugschule und von der Austrocontrol hatte ich die Info erhalten, dass die CRI Berechtigung nicht extra eingetragen wird.
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Ja so sollte es sein, die FI Night Berechtigung wurde problemlos eingetragen da du die Night Berechtigung schon hattest?
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FI night benötigt eine FI Ausbildung nachts, die normalerweise in die "normale" FI Ausbildung integriert wird. Dann formlose Bestätigung von FII über die Nachtzeiten mitschicken, dann bekommst Du es eingetragen.
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Extra nicht. Du musst sie auch mit beantragen.
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