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Luftrecht und Behörden | IFR-Nachtflugberechtigung  
20. September 2022: Von Manfred Dotsch 

Guten Morgen !

Ich bin seit ein paar Wochen in Besitz einer europäischen IFR-Lizenz (PPL, SEP). Ich hatte hierzu eine US-FAA-Lizenz (IR) umschreiben lassen.

Nun wird es Winter und ich frage mich, ob ich jetzt mit der Euro-Lizenz auch die Nachtflugberechtigung habe. In der Lizenz stehen folgende Berechtigungen nur:

SEP (land):

- PIC

- IR

Sonst nix. Ich habe nie eine Nachtflugausbildung gemacht, da sie in USA nicht als eigene Berechtigung vorhanden ist.

Steht bei euch was in der Lizenz bzgl Nachtflug ?

Danke,

Manfred

20. September 2022: Von Charlie_ 22 an Manfred Dotsch

Bei mir war (2002) Nachtflug ein zwingender Bestandteil des IFR-Ratings, da ich davor kein "NVFR" hatte. Eingetragen wurde aber nur das Instrument Rating.

20. September 2022: Von Tobias Schnell an Manfred Dotsch Bewertung: +1.00 [1]
Das IR beinhaltet keine Nachtflugberechtigung. Mit Deiner Lizenz im jetzigen Stand darfst Du demnach nicht nachts fliegen.
Du kannst Dir allerdings auf dem TIP-L-Weg die Nachtflugberechtigung auf Basis deiner FAA-Lizenz in die bestehende EASA-Lizenz eintragen lassen.
20. September 2022: Von Thomas R. an Manfred Dotsch

Ja, steht drin. Das einzige, was Dir hier Rechtssicherheit verschafft, ist bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

Edit: Oder bei Tobias, natürlich ;-)

20. September 2022: Von Tobias Schnell an Manfred Dotsch Bewertung: +3.00 [3]
Nachtrag: Das gilt natürlich nur, wenn Du die Nachtflugausbildung im Rahmen Deiner FAA-Lizenz auch gemacht hast, also wenn es sich um eine FAA-Standalone-Lizenz handelt.

Wenn das eine 61.75-Validation ist und Du auf diese nur das IR draufgesattelt und jetzt umgeschrieben hast, funktioniert das nicht.

Siehe TIP-L 2.3.1.
20. September 2022: Von Manfred Dotsch an Manfred Dotsch Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Info, hilft mir sehr viel weiter.

Cooles Forum hier !

1. Oktober 2022: Von Alfred Obermaier an Charlie_ 22

... Nachtflug war in der IR Ausbildung enthalten, sehr gut.

Folglich müsstest einen NVFR Eintrag als Rating haben.

Falls Nein, kein legaler IR Nachtflug oder sehe ich das etwas falsch?

Vielleicht haben sich die Regeln geändert.

1. Oktober 2022: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +4.00 [4]

... Nachtflug war in der IR Ausbildung enthalten, sehr gut.
Folglich müsstest einen NVFR Eintrag als Rating haben.

Die Nachtflugberechtigung war bis einschließlich JAR-FCL (also bis 2013) Voraussetzung für den Erwerb des IR - nicht Bestandteil der IR-Ausbildung.
Seit Teil-FCL kann ein IR erworben werden, ohne dass ein Night Rating vorliegt. Deswegen wird in PPL's mit IR ein Night Rating - so vorhanden - eingetragen. Ab CPL aufwärts nicht mehr - ab da braucht man ohnehin zwingend eine Nachtflugberechtigung.

Falls Nein, kein legaler IR Nachtflug oder sehe ich das etwas falsch?

In der Übergangszeit gab es da diverse Konfusion bei den Lizenzausstellungen. Eine erworbene Nachtflugberechtigung geht ja nicht verloren, so dass der Fehler erst mal auf Seite der Behörde ist. Wer sicher gehen will, lässt das Night Rating nachtragen.

1. Oktober 2022: Von Bernhard Tenzler an Tobias Schnell

mhhm, bei mir ist das Nightrating in der Lehrberechtigung eingetragen aber nicht im SEP/MEP oder ist night im CPL implizit?

1. Oktober 2022: Von Tobias Schnell an Bernhard Tenzler Bewertung: +3.00 [3]

mhhm, bei mir ist das Nightrating in der Lehrberechtigung eingetragen

Das muss auch so sein, wenn Du fürs Night Rating ausbilden willst. Den Eintrag gibt es nur, wenn Du die Voraussetzungen aus FCL.905.FI (f) erfüllst.

aber nicht im SEP/MEP oder ist night im CPL implizit?

Letzteres, wie ich oben schrieb. Ohne Nachtflug kann (und konnte man noch nie) einen CPL erwerben.


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