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Kroatien ist EU aber noch nicht Schengen. Du benötigst eine Personenkontrolle an beiden Seiten.
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@Guido
Es geht in Griechenland nicht um den "Zoll", sondern nur darum, an einem Airport of Entry den Pass zu zeigen. Ich war ein paar Mal in Korfu (furchtbar) und einmal bin ich direkt in 4 h von Dubrovnik nach Heraklion geflogen – viel besser. Heraklion ist sehr professionell und waren bei meinen 3 Besuchen auch sehr freundlich.
Kroatien: Wenn ich von Landshut direkt nach Split fliegen will, dann rufe ich in EDM (unkontrolliert) eine Stunde vor Abflug am Turm an und die informieren die Polizei. Von etwa 5 Mal kamen sie 2 Mal... die anderen Male durfte ich ohne direkt nach HR fliegen. Sonst halt eine kurze Landung in Portoroz, das geht auch.
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Muss man dazu noch einen Airport of Entry benutzen? Wie sieht es beim Rückflug aus (Kroatien-Deutschland)?
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Du kannst überall landen wo einen Personenkontrolle möglich ist! Hat nichts mit Zoll zu tun, da EU!
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Praktisch alle Kroatischen Flugplätze sind Airports of Entry
- Osjek - Zagreb - Varazdin - Pula - Krk - Losinj - Zadar - Split - Brac - Dubrovnik
(gibt noch mehr aber ich kenne mich nur an der Küste und auf den Inseln aus)
Diese gehen nicht:
- Hvar - Unije (ohnehin sehr restriktiv) - Sinj (bei Split)
RÜCKFLUG:
An meinem Platz (EDML, unkontrolliert) muss ich zwei Stunden vor Ankunft anrufen, dann geht das. Sonst musst Du halt an einem kontrollierten Platz landen, oder an einem der die Einreise ermöglicht (zb Straubing, EDMS)
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An meinem Platz (EDML, unkontrolliert) muss ich zwei Stunden vor Ankunft anrufen, dann geht das. Sonst musst Du halt an einem kontrollierten Platz landen, oder an einem der die Einreise ermöglicht (zb Straubing, EDMS)
Da ist ziemlich viel falsch! In EDMS muss man über die Webseite eine Anmeldung 2h vor Eintreffen (Einreise) machen. Vielleicht nicht bei Prinzen!
Nicht jeder Platz der "kontrolliert" ist, hat automatisch Personenkotnrolle verfügbar. Auch da ist der Service oft PPR oder auch mal gar nicht verfügbar!
Ab 2023 sollte das Thema gegessen sein, dann gibt es Euro und Schengen auch in Kroatien!
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Hallo Matthias,
vielen Dank für das Dokument und deine Ausführungen. Könntest du mir eventuell auch die offiziellen Anschreiben an die Behörden in Italien und Frankreich weiterleiten, dann könnte ich diese in abgeänderter Form auch mal nach Spanien schicken und kucken was passiert. In Son Bonet bleiben sie jedenfalls bei ihrer Meinung, dass ein "direkter Ein-/Ausflug in/aus der CH nicht möglich ist, da Son Bonet kein Zollflugplatz ist, und dass es da auch keinerlei gesetzliche Neuregelung gibt". Auf meine Hinweise zu der EU Verordnung ist natürlich niemand eingegangen. Ich denke übrigens auch, dass dieses Thema prädestiniert für die AOPA wäre, hier in Europa einheitliche Regeln zu treffen, bzw. die jeweiligen Verbände und Behörden auch erstmal darauf hinzuweisen. Es kann ja nicht sein, dass jeder mit irgendwelchen Zetteln durch die Gegend fliegen muss, die irgendein regionales Zollamt ausgestellt hat, und dann am Ende doch wieder mit wütenden Zollbeamten irgendwo diskutieren muss.
LG
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Ganz abgesehen von diesem Zoll-Chaos, gerade in Spanien und erst recht auf Mallorca würde ich in Beziers landen, voll tanken und dann rüber nach Mallorca. Vorteil, man ist dann in Europa, kann sehr preiswert in Frankreich tanken (Spanien sehr teuer!!!) und man kann ohne Probleme auf Mallorca oder sonst irgend einem Platz in Spanien landen ohne sich um Zoll zu kümmern.
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Unser Zollamt in Brandenburg prüft das Thema immer noch und fordert weiter die Anmeldung der einzelnen Flüge. Aber wir lassen nicht locker.
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Da würde ich mal eine eigene Anfragebei der Hotline stellen und dem Zollamt auf den Tisch legen, mit der Bitte, vor weiteren Belästigungen mal bei der Fachstelle nachzufragen. Ich mache da jedenfalls nichts mehr - ausser für den Übergang einen Ausdruck meiner Anfrage dabei zu haben für ignorante Vetreter des Staates... Eine Behörde, keine Bundesländerblüten, nicht mal in Bayern...
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Da würde ich mal eine eigene Anfragebei der Hotline stellen
Habe ich schon ;-) Mich ärgert das auch aber man muss denen vom Zoll bei uns lassen dass Sie uns ins 15 Jahren zwei mal besucht haben und immer super entspannt waren. Das kostet momentan nur einen Anruf den ich sowieso machen muss, um das Flugzeug rausziehen zu lassen. Bevor die vom Zoll aus Trotz dann alle drei Tage unangemeldete Kontrollen machen, was sie ja wohl weiter dürfen, sollen sie noch etwas Zeit haben die Lage für sich zu klären. Agressiver wäre ich wenn ich wegen Zolls an einem anderen Platz landen müsste. Dann würde ich auch mit dem Brief in der Tasche einfach fliegen...
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Habe ich schon ;-) Mich ärgert das auch aber man muss denen vom Zoll bei uns lassen dass Sie uns ins 15 Jahren zwei mal besucht haben und immer super entspannt waren. Das kostet momentan nur einen Anruf den ich sowieso machen muss, um das Flugzeug rausziehen zu lassen.
Es geht aber doch hier sowieso nur um den Einflug, und nicht den Ausflug. Letzterer ist ja durch das Merkblatt bereits „gedeckt“.
Wobei; und das scheint das Problem zu sein, manche Zollämter stellen sich jetzt wohl auf den Standpunkt, dass man zwar nicht unbedingt mehr einen Zollflughafen oder Besonderen Landeplatz braucht, dass WENN man aber einen solchen nuzt, man auch weiterhin die jeweils bisher vorgegebene PN geben muss. Und dass man zwar auch die “übrigen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze" nutzen darf, dort allerdings eine (kostenfreie?) Einzelbefreiung beantragen muss.
Wenn sich das so zementieren sollte, dann hätten wir zwar etwas gewonnen (sprich, dass man nun theoretisch ALLE Flugplätze für Wiedereinflüge aus der Schweiz etc. nutzen könnte) hätten aber in den meisten Fällen weiterhin PNs zu geben oder gar erheblichen Papierkram zu erledigen.)
Ist aber alles noch völlig nebulös und uneinheitlich (siehe Hauptzollamt Bonn oben). Das darf in den Grunndsätzlichkeiten auch m.E. keine Sache der Zollämter bleiben, sondern da müsste die Generalzolldirektion Klärung herbeiführen. Aber der Spielraum der Haupzollämter ist allgemein recht groß; ich kenne das auch von anderen Zollfragen her so.
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Es geht aber doch hier sowieso nur um den Einflug, und nicht den Ausflug. Letzterer ist ja durch das Merkblatt bereits „gedeckt“.
Das hat unser Zollamt auch noch nie akzeptiert. Ich hatte die Diskussion mal begonnen aber dann bekamen wir ein N-reg Flugzeug und damit spielte das keine Rolle mehr.
Hat jemand Kontakte zum Finanzministerium? Ich vermute zu dem Thema braucht es ein Rundschreiben von ganz oben...
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Der aerokurier schreibt dazu übrigens gestern auch, aber es steht natürlich nichts wirklich Weiterbringendes drin:
https://www.aerokurier.de/praxis/zollabfertigung-kein-zollflugplatzzwang-mehr-auf-eu-gebiet/
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Das ist nicht etwas, was ein HZA akzeptieren kann oder nicht. Das ist durch Bundesrecht klar vorgegeben.
Da wäre mal eine Feststellungsklage nötig bei Euch.
Aber natürlich each to his own, ich halte mich an Bundesrecht statt HZA Recht
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@Charlie_22 Schau doch mal in dieses Seite von der AOPA Griechenland: https://www.aopa.gr/en/flying-in-greece Dort wird das unter Punkt 13 ein wenig auseinandergedröselt. Die Pflicht zur Landung an einem Airport of Entry auch bei Einflug aus Schengen-Ländern wird mit einem nationalen Gesetz begründet, das die zolltechtliche Behandlung des Flugzeuges erfordert, wenn es aus dem Ausland nach Griechenland kommt. Ich bin kein Jurist, aber gibt es in dem Bereich einen Vorrang des Europarecht? Dann könnte dieses juristische Kartenhaus evtl. zusammenstürzen und zumindestens aus dem Schengen-Bereich wäre ein Einflug zu jedem beliebigen Platz in Griechenland möglich. Aber vielleicht ist da bei mir auch der Wunsch zu sehr Vater des Gedankens…;-))
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Die ZÜP ist europarechtswidrig und hält. Die EU ist auf die Kooperation der Staaten angewiesen. Viel Spaß beim Beschreiten des griechischen Rechtsweges.
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Die EU macht andauernd Vertragsverletzungsverfahren, leider nicht sofort und wegen allem.
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Ich bin auch nicht so naiv, dass ich mir zutrauen würde, diese Regelung im Alleingang zu Fall bringen zu können. Ich frage mich vielmehr, ob es sinnvoll wäre, die griechische AOPA auf die Änderung aufmerksam zu machen? Deren Webseite vermittelt mir den Eindruck, dass sie in diesem Bereich durchaus aktiv sind. Anderseits möchte ich aber auch nicht Eulen nach Athen tragen…;-)) Ist hier vielleicht irgendjemand mit der AOPA Greece verdrahtet? Ich könnte mir vorstellen, dass bei einen Wegfall des Airport of Entry Griechenland für die GA wesentlich attraktiver sein kann (Z. B. wäre Megara nahe Athen ohne kostspieligen Zwischenstop direkt anfliegbar.). Auch wenn ich mir keine Illusionen darüber mache, dass dies kurzfristig passieren wird…
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Beitrag vom Autor gelöscht
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„AOPA Greece“ ist im Wesentlichen Kyprianos Biris, einer der letzten privaten Lfz-Betreiber und Piloten der griechischen GA. Er pflegt auch die Website und kennt sich bestens aus. Aber auch für ihn und den Rest der griechischen GA gibt es noch drängendere Probleme als das, denke ich. https://www.iaopa.eu/contentServlet/greece.htm
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Kyprianos hat mich bei meinem Flug nach Athen (Megara) sehr unterstützt - ein sehr netter Mann. Eine Wartungsfirma, die er kennt hat uns sogar erlaubt das Flugzeug für ganz wenig Geld 2 Wochen in ihren Hangar zu stellen.
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Danke für den Hinweis. Ich habe mal eine vorsichtige Mail an die AOPA-Adresse geschrieben, mit der Bitte meine Mail einfach zu ignorieren, wenn es wichtigeres gibt oder das Thema schon bekannt ist.
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Hier der Text für Bella Italia an "dogane.helpdesk@agenziadogane.it"
Gentili signore e signori
Come membro del consiglio dell'Aero Club Aargau, ho una domanda per Voi oggi che Vi chiedo gentilmente di chiarire.
Per quanto ne so, c'è stato un emendamento al codice doganale dell'Unione (UCC) nel 2020 a seguito del regolamento 2020/877. Secondo questo l'esenzione dall'obbligo dell'aeroporto doganale non è più necessaria per le entrate e le uscite dai paesi terzi territorio extracomunitario, a condizione che non vengano trasportate merci. In altre parole: voli in entrata e in uscita, per esempio dalla Svizzera, possono essere fatti in qualsiasi aeroporto o aviosuperficie della Repubblica Italiana, a condizione che non si trasportino merci.
A questo proposito, la notifica preventiva non è più necessaria per gli arrivi e le partenze da paesi terzi. Per quanto ne so, questa nuova procedura è basata sulle norme giuridiche dell'articolo 141 l d) ii) e iii) insieme con art. 140
l, art. 137 e seguenti. UCC, art. 218 UCC-IA. Gli articoli del 149 UCC, art. 158 (1) e (6) in collaborazione con. L'art. 160, l'art. 219 UCC e l'art. 41 del regolamento di esenzione doganale sono probabilmente ancora applicabili.
Potete confermare la correttezza della mia opinione legale?
Non vedo l'ora di sentirVi di nuovo.
Grazie e cordiali Saluti
Matthias Klein
Aero Club Aargau
Regionalflugplatz Birrfeld
5242 Lupfig
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Gerade kam eine E-Mail vom Flugplatz in EDAZ dass "unser" Zoll das nun auch anerkennt und auf Zollanmeldungen verzichtet. Steter Tropfen höhlt hier wohl doch den Stein.
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