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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Medical Verlängerung braucht Augenärztliche Untersuchung
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7. September 2021: Von Wolff E. an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Wie war das mit "Jetzt weiß ich für wen diese Fragebogen gemacht sind"?

7. September 2021: Von Friedhelm Stille an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
7. September 2021: Von Stefan Jaudas an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Danke zu

"Wir machen eine Ausnahme, wenn viele Menschen betroffen sind wie z. B. in diesem Fall durch einen Flugzeug-Absturz. "

Medienethik, ohne Worte. Genau einer ist betroffen, wenn man mal von Rettungskräften und Angehörigen absieht. Verquaste Begründung. Sagt doch einfach, dass es spektakulär und ungewöhnlich ist.

Ach ja, und eine weitere Bedingung, die Wahrscheinlichkeit von Nachahmern gering ist. Dann kann man da auch beruhigt darüber berichten ... ganz neutral, ethisch korrekt und Klicks produzierend.

11. November 2021: Von Tomasz Soroczynski an Stefan Jaudas
Beitrag vom Autor gelöscht
16. Juni 2023 15:17 Uhr: Von Robert Hofmann an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

VDL und VNL ist VML. Beides im Zeugnis geht garnicht.Und wenn Lesebrille erforderlich ist, dann ist VDL auch falsch.

Ab welcher Centimeter-Zahl beim Nahpunkt ist man aus Medical-Sicht eigentlich zu einer Lesebrille verpflichtet, so dass das im Medical eingetragen wird?

Irgendwann beträgt der Nahpunkt ja bei jedem nicht mehr 10-20 cm und wandert weiter weg.

Also ab wann ist diese Altersweitsichtigkeit Medical-relevant? Weiß das jemand?

16. Juni 2023 17:03 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Robert Hofmann Bewertung: +1.00 [1]

Bewerber müssen, gegebenenfalls mit korrigierender Sehhilfe, eine Tafel vom Typ N5 (oder gleichwertig) aus
einer Entfernung von 30 bis 50 cm und eine Tafel vom Typ N14 (oder gleichwertig) aus einer Entfernung von
100 cm lesen können.


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