Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | Handeintrag in Lizenzen jetzt auch für Erneuerungen  
18. Mai 2021: Von Tobias Schnell  Bewertung: +1.00 [1]

Schöne Erleichertung: Prüfer dürfen ab sofort auch abgelaufene Klassen-, Muster- und Instrumentenflugberechtigungen per Handeintrag erneuern, sofern a) die Berechtigung nicht länger als drei Jahre abgelaufen ist und b) die Lizenz des Kandidaten vom LBA ausgestellt wurde.

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L4/Allgemeinverfuegung_2021_05_14.pdf?__blob=publicationFile&v=1

18. Mai 2021: Von Willi Fundermann an Tobias Schnell

Hallo Tobias, Danke für den Hinweis! Das gab's schon mal, wurde dann abgeschafft, gibt's jetzt wieder. Wie auch immer: in der Tat schöne Erleichterung für alle Beteiligten.

19. Mai 2021: Von Daniel Gebhardt an Willi Fundermann

Nehme mal an dass damit etwas unnötige Arbeit wegfällt. Zu begrüßen, ich warte gerade die vierte Woche auf die Neuausstellung der Lizenz ...

19. Mai 2021: Von Thomas Dietrich an Daniel Gebhardt

Und das tolle ist, daß die meisten Länderbehörden nichts davon wissen, bzw das erst im Bund Länder Fachausschuss besprechen müssen!

19. Mai 2021: Von Willi Fundermann an Daniel Gebhardt

Spart natürlich Zeit, wenn die Erneuerung direkt eingetragen werden darf und die Kosten für die Neuausstellung der Lizenz.

21. Mai 2021: Von Thomas Dietrich an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Iniziiert durch die LH. Dort waren haufenweise Ratings abgelaufen und das LBA kam im Homeoffice nicht nach...Aber hoffentlich werden die Länderbehörden diese Erleichterung auch annehmen.

22. Mai 2021: Von Patrick Lean Hard an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]
Amen!

Es wäre sehr hilfreich wenn man nach einer Prüfung sofort mit „temporärem“ Zettel fliegen könnte anstatt wochenlang auf eine neue Lizenz zu warten und den „Post, Fax, Hotline Anrufbeantworter, E-Mail Tanz“ zu absolvieren.

Gerade für berufliche Zwecke ist das inakzeptabel (schließe PPLer/innen der/die zu beruflichen Zwecken wohin fliegen müssen explizit mit ein).
22. Mai 2021: Von Willi Fundermann an Patrick Lean Hard

"Es wäre sehr hilfreich wenn man nach einer Prüfung sofort mit „temporärem“ Zettel fliegen könnte..."

FCL sieht (sah?) die Möglichkeit vor, war früher auf den Prüfungsprotokollen enthalten, galt dann (glaube ich) für vier Wochen. Wurde - ebenso wie der Eintrag einer Erneuerung durch den Prüfer - wieder abgeschafft.

22. Mai 2021: Von Patrick Lean Hard an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]
Ja, kompletter Schwachsinn diese Zwangspause und der Flugsicherheit abträglich!
22. Mai 2021: Von Sven Walter an Willi Fundermann

FAA 60 oder 90 Tage, weiß das gerade aus dem Kopf nicht mehr, und die praktische Scheckkarte ist in Nullkommanix da. Wie eine Ersatzkreditkarte.


10 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang