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11. Juni 2020: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +5.00 [5]

"Nur, damit man einschätzen kann, wie doll man seine Zeit mit deinen Anmerkungen "verplempert"."

Ich denke, das lässt sich relativ leicht einschätzen.

11. Juni 2020: Von Markus Groß an Sven Walter

Lies doch einfach mal deren AGBs. Dort steht alles ganz detailliert geschrieben wie sich was verhält und wer in welchem Fall deren Vertragspartner ist. Vielleicht erklärt sich dir dann ja von selbst, dass meine Thesen nicht gänzlich aus der Luft gegriffen sind.

und ja, ich bin der Meinung, dass ein Schreiben von einem Anwalt mehr "Schwere" hat als ein Anruf mit dem Hinweis "mir hat jemand in einem Forum im Internet geschrieben, dass.....". Immerhin lag in Ingos Anliegen, sofern ich das richtig verstanden habe, eine gewisse Dringlichkeit.

Aber vielleicht ist das ja auch nur mein rein subjektiver Eindruck.

11. Juni 2020: Von Tobias Schnell an Markus Groß Bewertung: +4.00 [4]

Lies doch einfach mal deren AGBs. Dort steht alles ganz detailliert geschrieben wie sich was verhält

Die AGB von FedEx regeln, wann der Eigentumsübergang an einem Versandgut passiert (der aus einem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer folgt, an dem Fedex überhaupt nicht beteiligt ist)? Oder sie regeln, dass jemand, der FedEx gar nicht beauftragt hat, plötzlich zu deren Vertragspartner wird?

Könntest Du diese Stellen bitte mal zitieren?

und ja, ich bin der Meinung, dass ein Schreiben von einem Anwalt mehr "Schwere" hat als ein Anruf mit dem Hinweis "mir hat jemand in einem Forum im Internet geschrieben

Falscher Vergleich. Der richtige wäre, sich nicht auf "jemanden im Internet", sondern auf geltendes Recht zu berufen.

hallo michael - das hab ich diese woche dienstag alles hinter mir...entweder isser nicht da...oder seine putzfrau putzt ihn...dann hast sein faktotum am rohr, der lehnt die zuständigkeit ab...was sollst machen? ist wie eine geburtsstation im vatikan...who knows...

aber mittlerweile bewegt sich was.

mfg

ingo fuhrmeister

12. Juni 2020: Von Sven Walter an Markus Groß Bewertung: +1.00 [1]

Um deinen subjektiven Eindruck mal zu unterfüttern, erzähl uns doch mal,

a) Was ist nochmal dein Heimatplatz zum Springen?

b) Was qualifiziert dich denn beruflich im Bereich Logistik und Versand oder Jurisprudenz?

(dass du vom Eigentumsübergang z.B. weitestgehend ahnungslos bist, hat dich bislang eher nicht qualifiziert)

Und wenn du Fakten liefern wolltest, um als substantiell ernst genommen zu werden, zitiere bitte die einschlägigen AGB und Rechtsgrundlagen.

12. Juni 2020: Von Markus Groß an Sven Walter

Da du dich in diesem Thema anscheinend besser auskennst als ich, erkläre es uns doch bitte allen.

- Der VK hat den Transport bezahlt und organisiert (so zumindest habe ich es verstanden). Wer ist dann Kunde (Vertragspartner) des Transporteurs?

- Wem gegenüber ist der Transporteur einer Auskunft verpflichtet und wie wird es in der Praxis gehandhabt?

- Was ist nach Deiner Einschätzung / Meinung / Erfahrung zielführender: Ein Anruf, selbst mit Verweis auf die Gesetzlage, oder ein anwaltlich verfasstes Schriftstück mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetze und ggf. Nennung von Fristen?

- kann man bei einem "nur" verspäteten Paket (anhand dieses Beispiels) tatsächlich direkt von Unterschlagung sprechen (Stichwort "Zueignungswille")?

- Falls dem so ist: wie ist der allgemeine Ablauf und die Dauer, nachdem man die Unterschlagung bei der Polizei angezeigt hat?

- Wie schätzt du den Ausgang einer solchen Anzeige ein?

12. Juni 2020: Von Sven Walter an Markus Groß Bewertung: +1.67 [2]

Ich schätze, dass wir dich jetzt als Laberbacke ohne Substanz korrekt einschätzen können. Also liefer mal Substanz. Was ich zu sagen hatte, habe ich mitgeteilt. Ingo hat es umgesetzt.

Welche Dropzone? Was qualifiziert dich beruflich für Logistik, Versand und Recht?

(wir lernen gerne bei dir über Motordrachen - aber da kommt eher wenig)

12. Juni 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Markus Groß Bewertung: +1.00 [1]

hallo sven,

du mußt dann ab anlandung in D in köln umswitchen auf einführer der ware. in dem augenblick, so mir erklärt wurde,

erfüllt fedex ggü dem versender der zahlt, die verpflichtung auf die schnellste transportierung UND einfuhr, da diese

expresseinfuhr im transportpreis enthalten ist. liegt die zeit über den von fedex garantierten 3 tagen, so hat der versender

das recht auf rückerstattung dieser kosten. was natürlich der einführer hier in D ggü fedex hat, steht auf einem andren

blatt.

aber die jungs zu beschleunigen hat spaß gemacht. auch wenns dem delta lutz nicht gefällt....

mfg

ingo fuhrmeister

12. Juni 2020: Von Markus Groß an Sven Walter Bewertung: -2.00 [2]

Beantworte doch die Fragen, ohne mirgegenüber beleidigend zu werden.

Oder ist das Dein Niveau??

Gehts um ein Thema oder bist du nur verliebt in mich (und was sich liebt das neckt sich)? ;)

Vielleicht solltest du mal Deine Emotionen etwas runterfahren.

Na, da bin ich ja froh, dass ich nicht so ganz mit meiner Einschätzung danebenlag wie Sven es gerne darstellt.

Und denen mal ein wenig Dampf zu machen schadet ja nie. Versandunternehmen erlauben sich mitunter ja öfter recht viel gegenüber dem Kunden.

12. Juni 2020: Von Sven Walter an Markus Groß Bewertung: +2.00 [2]

Troll.

Wieso beleidigen? Das sind ziemlich nüchterne Feststellungen dafür, was Du hier bislang beigetragen hast.

Liefer mal Substanz, man soll die Hoffnung nie aufgeben. Ingos Fall ist geklärt. Wo springst du? Was qualifiziert dich im Bereich Versand und Jurisprudenz?

Hat sich was mit Klarname. Nix dahinter.

13. Juni 2020: Von Friedhelm Stille an Markus Groß Bewertung: +2.00 [2]

Ein paar Beiträge früher hast Du geraten, alles einem Anwalt zu überlassen.

Wo springst Du? Wie oft? Wieviel Sprünge insgesamt?

13. Juni 2020: Von Marcel Hofmann an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

Beim Axel Springer Verlag.

Nützt alles nix bei solchen Laberbacken, einfach überlesen..


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