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12. Juni 2020: Von Sven Walter an Markus Groß Bewertung: +1.00 [1]

Um deinen subjektiven Eindruck mal zu unterfüttern, erzähl uns doch mal,

a) Was ist nochmal dein Heimatplatz zum Springen?

b) Was qualifiziert dich denn beruflich im Bereich Logistik und Versand oder Jurisprudenz?

(dass du vom Eigentumsübergang z.B. weitestgehend ahnungslos bist, hat dich bislang eher nicht qualifiziert)

Und wenn du Fakten liefern wolltest, um als substantiell ernst genommen zu werden, zitiere bitte die einschlägigen AGB und Rechtsgrundlagen.

12. Juni 2020: Von Markus Groß an Sven Walter

Da du dich in diesem Thema anscheinend besser auskennst als ich, erkläre es uns doch bitte allen.

- Der VK hat den Transport bezahlt und organisiert (so zumindest habe ich es verstanden). Wer ist dann Kunde (Vertragspartner) des Transporteurs?

- Wem gegenüber ist der Transporteur einer Auskunft verpflichtet und wie wird es in der Praxis gehandhabt?

- Was ist nach Deiner Einschätzung / Meinung / Erfahrung zielführender: Ein Anruf, selbst mit Verweis auf die Gesetzlage, oder ein anwaltlich verfasstes Schriftstück mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetze und ggf. Nennung von Fristen?

- kann man bei einem "nur" verspäteten Paket (anhand dieses Beispiels) tatsächlich direkt von Unterschlagung sprechen (Stichwort "Zueignungswille")?

- Falls dem so ist: wie ist der allgemeine Ablauf und die Dauer, nachdem man die Unterschlagung bei der Polizei angezeigt hat?

- Wie schätzt du den Ausgang einer solchen Anzeige ein?

12. Juni 2020: Von Sven Walter an Markus Groß Bewertung: +1.67 [2]

Ich schätze, dass wir dich jetzt als Laberbacke ohne Substanz korrekt einschätzen können. Also liefer mal Substanz. Was ich zu sagen hatte, habe ich mitgeteilt. Ingo hat es umgesetzt.

Welche Dropzone? Was qualifiziert dich beruflich für Logistik, Versand und Recht?

(wir lernen gerne bei dir über Motordrachen - aber da kommt eher wenig)

12. Juni 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Markus Groß Bewertung: +1.00 [1]

hallo sven,

du mußt dann ab anlandung in D in köln umswitchen auf einführer der ware. in dem augenblick, so mir erklärt wurde,

erfüllt fedex ggü dem versender der zahlt, die verpflichtung auf die schnellste transportierung UND einfuhr, da diese

expresseinfuhr im transportpreis enthalten ist. liegt die zeit über den von fedex garantierten 3 tagen, so hat der versender

das recht auf rückerstattung dieser kosten. was natürlich der einführer hier in D ggü fedex hat, steht auf einem andren

blatt.

aber die jungs zu beschleunigen hat spaß gemacht. auch wenns dem delta lutz nicht gefällt....

mfg

ingo fuhrmeister

12. Juni 2020: Von Markus Groß an Sven Walter Bewertung: -2.00 [2]

Beantworte doch die Fragen, ohne mirgegenüber beleidigend zu werden.

Oder ist das Dein Niveau??

Gehts um ein Thema oder bist du nur verliebt in mich (und was sich liebt das neckt sich)? ;)

Vielleicht solltest du mal Deine Emotionen etwas runterfahren.

Na, da bin ich ja froh, dass ich nicht so ganz mit meiner Einschätzung danebenlag wie Sven es gerne darstellt.

Und denen mal ein wenig Dampf zu machen schadet ja nie. Versandunternehmen erlauben sich mitunter ja öfter recht viel gegenüber dem Kunden.

12. Juni 2020: Von Sven Walter an Markus Groß Bewertung: +2.00 [2]

Troll.

Wieso beleidigen? Das sind ziemlich nüchterne Feststellungen dafür, was Du hier bislang beigetragen hast.

Liefer mal Substanz, man soll die Hoffnung nie aufgeben. Ingos Fall ist geklärt. Wo springst du? Was qualifiziert dich im Bereich Versand und Jurisprudenz?

Hat sich was mit Klarname. Nix dahinter.

13. Juni 2020: Von Friedhelm Stille an Markus Groß Bewertung: +2.00 [2]

Ein paar Beiträge früher hast Du geraten, alles einem Anwalt zu überlassen.

Wo springst Du? Wie oft? Wieviel Sprünge insgesamt?

13. Juni 2020: Von Marcel Hofmann an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

Beim Axel Springer Verlag.

Nützt alles nix bei solchen Laberbacken, einfach überlesen..


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