Korrekt. Gemäß FCL.625 d verfällt eine IR nach 7 Jahren komplett. Das heißt es müssen sowohl Theorie-Prüfung, als auch praktische Prüfung wiederholt werden. Da man für eine Theorieprüfung eine Empfehlung einer ATO benötigt, heißt das auch, dass man den gesamten Theorie-Lehrgang absolvieren muss. Das ist aber in so einem Fall ohnehin sinnvoll, da sich im Zusammenhang mit PBN eine ganze Menge getan hat.
Für FCL.625 ist es unerheblich auf welchem Typ oder in welcher Klasse das IR eingetragen war.
Für die Erneuerung spielt nur eine Rolle, wie lange es seit der letzten Gültigkeit her ist. Danach bemessen sich Vorgaben für die Nachschulung. Gem. AMC1 zu FCL.625c werden für die Erneuerung bei Ablauf von mehr als einem Jahr 3 Trainings-Sessions vorgeschlagen. Der tatsächliche Umfang wird jedoch durch die ATO festgelegt und es muss auch immer eine ATO eingebunden sein.
Die im Oktober 2019 verabschiedeten Erleichterungen für Klassenberechtigungen, bei denen teilweise auch ein FI die Nachschulung durchführen und die Prüfungsreife bestätigen kann, gelten nicht für Erneuerungen von IR-Berechtigungen.
Nach Bestätigung der Prüfungsreife durch die ATO muss eine praktische Prüfung durchgeführt werden, um den Lizenzeintrag zu erhalten. Sowohl Nachschulung und natürlich dann auch die Prüfung können auf SEP durchgeführt werden. Dass der letzte IR-Eintrag auf MEP war, spielt - wie schon geschrieben - keine Rolle.