Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

4. Januar 2020: Von RotorHead an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Bei einer Erneuerung ist für den Umfang der Auffrischungsschulung seit einiger Zeit nicht mehr entscheidend, seit wann ein Rating abgelaufen ist, sondern, wann das abgelaufene Rating zuletzt genutzt wurde. Das gilt für alle Muster- und Klassenberechtigungen sowie für das IR. Außerdem soll die ATO, DTO oder der FI beim Festlegen der individuellen Auffrischungsschulung die Gesamterfahrung, aktuell geflogenes Gerät usw. berücksichtigen.

PS: Zur Erneuerung wird keine Prüfung, sondern eine Befähigungsüberprüfung verlangt.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang