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4. Januar 2020: Von RotorHead an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Bei einer Erneuerung ist für den Umfang der Auffrischungsschulung seit einiger Zeit nicht mehr entscheidend, seit wann ein Rating abgelaufen ist, sondern, wann das abgelaufene Rating zuletzt genutzt wurde. Das gilt für alle Muster- und Klassenberechtigungen sowie für das IR. Außerdem soll die ATO, DTO oder der FI beim Festlegen der individuellen Auffrischungsschulung die Gesamterfahrung, aktuell geflogenes Gerät usw. berücksichtigen.

PS: Zur Erneuerung wird keine Prüfung, sondern eine Befähigungsüberprüfung verlangt.


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