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Luftrecht und Behörden | Validation EASA - FAA bis 08. Okt 2018  
28. September 2018: Von Michael Kimmel 

Hallo, ich habe einen FAA PPL der damals auf einem ICAO PPL basierte. Diesen möchte ich jetzt wieder mit EASA PPL "aktivieren" und habe gesehen dass ich bis 08. Oktober den Antrag bei der FAA stellen kann.

https://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/easa/

Das Problem ist, ich habe vom LBA zwar das

"statement that the current Part-FCL pilot license is valid and is not suspended, revoked, or expired"

vom LBA bekommen, jedoch fehlt mir das...

"statement affirming that positive identification of the pilot was obtained"

Kann mir jemand erklären, wer das ausstellt? Ein Notar??

Und... wie bekomme ich das LBA dazu, das ganze Paket an Unterlagen an die FAA zu mailen, denn es heisst:

"Please note that the required information for this deviation must come from the duly authorized person from the NAA. The FAA will NOT accept the relevant information from the airman"

Macht echt Lust aufs Übergeben dieser US-Behördenapparat, da soll man jemand sagen hier bei uns ist es kompliziert...

Hat das jemand schonmal gemacht?

LG

Michael

28. September 2018: Von Richard Georg an Michael Kimmel Bewertung: +1.00 [1]

Geht schnell und einfach mit Antrag im Anhang beim LBA.

Alte FAA validierte Lizenz muss vorhanden sein.



Attachments: 2

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28. September 2018: Von Willi Fundermann an Richard Georg

Stimmt genau. Hab ich vor ein paar Wochen auch gemacht: Wurde vom LBA innerhalb einer Woche - kostenlos - erledigt. US-Lizenz war etwa vier Wochen später - ebenfalls kostenlos - in der Post. Spitzenservice von beiden Behörden!

Den Antrag gibts auf der Homepage des LBA hier: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L4/Lizenzierung/Antrag%20auf%20Ausstellung%20einer%20Lizenzbest%C3%A4tigung%20FAA.html?nn=701762

"...jedoch fehlt mir das... "statement affirming that positive identification of the pilot was obtained" Kann mir jemand erklären, wer das ausstellt? Ein Notar??"

Steht auch in dem Antrag des LBA, ist eine einfache Meldebestätigung durch das Einwohnermeldeamt. Das war das einzige, was Gebühren gekostet hat; bei mir 9,50 €. Also nix selber hinschicken, sondern alles über das LBA abwickeln, die leiten das per Mail direkt an die richtige Stelle bei der FAA.

Aber beeilen, diese Sonderregelung zwischen LBA ( bzw. EASA) und FAA gilt in der Tat nur noch bis 08.10.2018!

1. Oktober 2018: Von Willi Fundermann an Michael Kimmel

Bitte sehr, gerne geschehen.

1. Oktober 2018: Von Michael Kimmel an Willi Fundermann

Hallo Willi, vielen Dank! Entwschuldige bitte die späte Meldung, ich war das Wochenende verreist.

Also die Lizenzbestätigung habe ich vom LBA bekommen, das heisst die schicke ich denen mit der Bestätigung vom Einwohnermeldeamt (auf deutsch???) wieder zurück und die leiten das nach USA?

Sorry, blicke ich nicht durch...

2. Oktober 2018: Von Willi Fundermann an Michael Kimmel

Kein Problem. Den Antrag von der Homepage des LBA herunterladen, ausfüllen, die Unterlagen, die dort aufgeführt sind, beifügen und dem LBA schicken. Dazu gehört, wie gesagt, die Meldebescheinigung. Das LBA und die FAA erledigen den Rest.


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