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Luftrecht und Behörden | Anforderung SP HPA complex Ersterwerb ME(IR)  
17. Juli 2017: Von Daniel Komorowski 

Guten Tag,

weiss jemand wie die Anforderungen der 1178/2011 bzgl. des Ersterwerbs einer SP HPA complex Berechtigung zu interpretieren sind?

wird zuvor eine ME (IR) auf einer Kolbentwin benoetigt? oder nur bestimme Teile des IR auf ME?

ich finde den Part "G" nicht im Gesetzestext, auf den sich dort bezogen wird.

"c) Technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten. Bewerber um die Erteilung einer ersten Musterberechtigung für ein technisch kompliziertes Flugzeug mit einem Piloten, das als Hochleistungsflugzeug eingestuft ist, müssen zusätzlich zu den Anforderungen von Buchstabe b die Anforderungen für eine IR(A) für mehrmotorige Flugzeuge gemäß Abschnitt G erfüllt haben."

vielen Dank!

17. Juli 2017: Von RotorHead an Daniel Komorowski

Mit "Abschnitt G" beginnt der Teil von Anhang I (Teil-FCL), der die Instrumentenberechtigung behandelt (ab FCL.600).

Wenn noch kein gültiges ME-IR vorhanden ist, dürfte der Erwerb eines MEP(land) IR am günstigsten sein.

18. Juli 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Daniel Komorowski

Die zusätzlichen Anforderungen aus Abschnitt G bedeuten lediglich, dass die ME-IR-Anteile im Falle eines Ersterwerbs eines HPA Typerating ebenfalls Bestandteil der Ausbildungsinhalte sein müssen.

Grundsätzlich: Es ist kein ME IR erforderlich für das Anmelden zu einem SP HPA Twin Lehrgang!

Aber: Nur sehr wenige Typerating-Kurse haben den Lehrgang so gestaltet, dass die Eingangsvoraussetzung "nur" SE-IR ist. Die meisten Lehrgangsgenehmigungen basieren auf ME-IR. Es hängt also von der ATO und deren genehmigten Lehrgänge ab, ob man beides - ME-IR und Typerating - in einem kombinierten Kurs absolvieren kann.

Jan Brill bietet für die Cheyenne zum Beispiel einen solchen kombinierten Lehrgang an.

Michael


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