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Wartung | ELA 1 Wegfall Avioniknachprüfung und Wägebericht  
27. Juni 2017: Von Hubert Eckl 

Ich finde nichts mehr, bin mir aber 100% sicher, daß Anfang des Jahres der Beschluss kundgetan wurde, auch in der TEKO des DAEC, das nach NfL irgendwas, die Verpflichtung zum Wägebericht und die jährliche Avionikprüfungen wegfallen. Ausgenommen natürlich nach großen Reparaturen und Umbauten. Ich brauche das verbindlich. Kann jemand helfen?

27. Juni 2017: Von Lennart Mueller an Hubert Eckl

Avioniknachprüfung: NfL II 25/09

Mein letzter Kenntnisstand vom April, laut LBA: Die geplante Streichung steht zur Stellungnahme aus. Weggefallen ist leider noch nichts.

27. Juni 2017: Von Lutz Krause an Hubert Eckl

Zur Avionik-Nachprüfung kann ich nichts sagen.

Bei der Wägung liest es sich beim LBA

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/Rechtsvorschriften/VO_800_2013.pdf?__blob=publicationFile&v=4

so (nichtkommerziell):

NCC.POL.105 Masse und Schwerpunktlage, Beladung
a) Der Betreiber hat vor der ersten Inbetriebnahme die Masse und Schwerpunktlage des Luftfahrzeugs durch Wägung zu
ermitteln. Die Auswirkungen von Änderungen und Reparaturen auf die Masse und die Schwerpunktlage sind zu
berücksichtigen und ordnungsgemäß zu dokumentieren. Luftfahrzeuge sind erneut zu wiegen, wenn die Auswirkungen
von Änderungen auf die Masse und die Schwerpunktlage nicht genau bekannt sind
Gruß Lutz
27. Juni 2017: Von Justus SJ an Lutz Krause

Naja..

Die NFL 41/09 sagt aber aus:

Mangels spezifischer Angaben über Wägungen im

Teil-M und bei fehlenden Vorgaben in den Be-

triebsanweisungen/Instandhaltungsunterlagen zum Lu

ftfahrzeug, sind nicht für die gewerbsmäßige

Beförderung verwendete Luftfahrzeuge, das sind auc

h Luftfahrzeuge im Sinne von Teil-M M.A.201

Abs. i) zu wiegen, sofern nichts anderes in

einem genehmigten Instandhaltungsprogramm ver-

merkt ist:

  1. a)

im Abstand von 4 Jahren

  1. b) nach einer Überholung,
  2. c) nach einer Reparatur und Änderung (wenn dadurch eine Änderung der Masse und der

Schwerpunktslage zu erwarten ist)

  1. d) nach umfangreicher Lackierung,
  2. e) nach Ausbau oder Wechsel von Komponenten

(wenn die Daten durch Rechnung nicht mit

hinreichender Genauigkeit festgestellt werden können)

  1. f) wenn Zweifel an der Aktualität des vorhandenen Wägeberichts oder Ausrüstungsliste be-

stehen.

Die Notwendigkeit der Wägung gemäß der Punkte b) bis f) wird durch das entsprechende freiga-

beberechtigte Personal entschieden.

Die Wägung ist durch einen nach Teil-M Unterabschnitt F genehmigten Instandhaltungsbetrieb

oder einen nach Teil-145 genehmigten Instandhaltung

sbetrieb durchzuführen. Abweichend davon

kann die Wägung im Falle von ELA1 Luftfahrzeugen auch außerhalb eines genehmigten Instand-

haltungsbetriebs durchgeführt werden.

27. Juni 2017: Von Achim H. an Justus SJ

Grundsätzlich hat das LBA hat nicht die Möglichkeit, weitere über das EU-Recht hinausgehende Anforderungen zu stellen. In Part NCC steht nicht "oder wann immer das LBA das will".

Allerdings bezieht sich die NfL auf Part M, also Wartung, nicht Betrieb.

27. Juni 2017: Von Justus SJ an Achim H.

Ach, Achim....

NFL II ist meistens Technik, gut erkannt!

Wenn das LBA nicht mehr als die EASA fordern kann, wieso macht ihr dann seit Jahren Rabatz wegen Cessna SIDs?

27. Juni 2017: Von Achim H. an Justus SJ

Die Antwort sollte zeigen, warum die von Lutz zitierte Vorschrift (Part NCC) sich nicht mit der NfL beißt.

Die Cessna SIDs (aktuell übrigens ausgesetzt, vermutlich rosten seit Mai 2017 alte Cessnas nicht mehr) werden mit Part M begründet, dort steht das unklare "muss berücksichtigt werden" zu Instandhaltungsmaterial des Herstellers.

27. Juni 2017: Von Justus SJ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Ok. Und Part-M ist welches Recht genau? LBA? Doch wohl eher EU VO, gell? Damit bist du mir nach wie vor die Antwort schuldig.

Haben wir Eustach nun irgendwie geholfen?

28. Juni 2017: Von Achim H. an Justus SJ

Das LBA hat den unsauber formulierten Part M anders als der ursprüngliche Autor (EASA) interpretiert. Das war die ganze Crux.

Aber jetzt ist man plötzlich der Meinung, dass man ihn so wie die EASA interpretieren kann. Alles auf dem Rücken der Halter.

28. Juni 2017: Von  an Achim H.

Was ist eigentlich mit ELA 2? Stimmt es, dass die Einführung verschoben wurde?

28. Juni 2017: Von Hubert Eckl an 

Verkürzt ELA 1 .. Habe mich oben vertippt. MEin Flugzeug ist ELA1

https://www.pilotundflugzeug.de/img/ud/2014/10/29/14/3934909/007123-Ela.png

28. Juni 2017: Von Florian R. an 

Ja, Part-ML verschiebt sich leider um ein bis zwei Jahre wegen ein paar Umformulierungen. Damit eben auch die Erleichterungen für ELA2.

Das oben genannte Gesetz aus Part-NCC befasst sich mit non-conmercial complex motor powered aircraft und ist somit für diese ELA1-Frage irrelevant, da für diese NCO gilt.

Achim hat vollkommen recht, dass das LBA nichts zusätzliches zum Part-M dazuerfinden darf. Denn alles was im Anwendungsbereich des Part-M liegt wird nur durch diesen geregelt, ausser ein bestimmter Artikel besagt, dass die competent authority etwas zu bestimmen hat, oder wenn die CAA eine Derogation einreicht.

29. Juni 2017: Von Hubert Eckl an Hubert Eckl

Danke Freunde! Das Forum ist wirklich Klasse. Die Schwätzer sind im Schatten der Expertise leicht, sogar amüsierend, zu ertragen. Habe sowohl ausschluss- wie hilfreiche PN erhalten. Die öffentlichen Beiträge sind ebenfalls: GUT!

29. Juni 2017: Von Lutz Krause an Florian R.

für nicht komplexe LfZ gibt es hier

https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/06%20Annex%20to%20Draft%20Commission%20Regulation%20(EU)%20...-...%20amending%20Regulation%20965-2012.pdf

eine Aussage in Englisch:

NCO.POL.105 is replaced by the following:

NCO.POL.105
Weighing (a)
The operator shall ensure that the mass and the CG of the aircraft have been
established by actual weighing prior to initial entry into service. The
accumulated effects of modifications and repairs on the mass and balance
shall be accounted for and properly documented. Such information
shall be made available to the pilot-in-command. The aircraft shall be reweighed if
the effect of modifications on the mass and balance is not accurately
known.

Aus meiner Sicht gleichbedeutend wie die deutsche Version aus Beitrag Nr.3, oder was ist Eure Meinung?

Gruß Lutz

29. Juni 2017: Von Achim H. an Lutz Krause

Das sind aber alles OPS-Regeln, die sind nicht relevant. Die sagen nur, ob Du als Pilot das Flugzeug vor dem Flug wiegen musst. Relevant, da kostenträchtig, sind die Regeln aus Part M, die Wartungsregeln.

Seit ich mein Flugzeug (ELA2) von D- nach G- umgeflaggt habe, muss ich es nicht mehr regelmäßig wiegen.

29. Juni 2017: Von Hubert Eckl an Achim H.

Achim, "regelmässig" musst du definitv jetzt als D-Flugzeug auch nich mehr..


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