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Luftrecht und Behörden | Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut  
19. November 2016: Von Hendrik Hoppe 

ich bin auf der Suche nach Erfahrungen zur Einfuhr von Flugzeuge aus USA als Übersiedlungsgut nach Deutschland (EU).

Der Zoll beschreibt folgendes auf seiner Website:

Werden Kraftfahrzeuge oder Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut angemeldet, ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war (z.B. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde).

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Umzug-Heirat-Erbschaft-Studium/Umzug/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.html

Nehmen wir nun an ich habe keinen Status als "permanent residence" in USA der mir erlaubt eine Flugzeug dort auf meinen Namen zu registrieren bleibt eigentlich nur noch der Weg über einen Trust.

Wie ist in einem solchen Falle der Besitznachweis nach oben gennnter Regelung zu führen?

Hat jemand dazu schon praktische Erfahrungen gesammlet?

Danke Hendrik


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