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22. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Tobias Schnell
§ 31 Betriebsmindestbedingungen (zu § 34 LuftBO):
(1) Ein Flug zu einem Landeplatz darf nicht fortgesetzt werden, wenn die zuletzt erhaltenen Wetterinformationen über den Landeplatz oder zumindest über einen Ausweichlandeplatz zur voraussichtlichen Ankunftszeit nicht den Mindestbetriebsbedingungen entsprechen.
(2) Die geltenden Mindestbetriebsbedingungen für die Landung dürfen nicht unterschritten werden.
-
Damit ist klar: dieser Paragraph bezieht sich ausschließlich auf die Landung.
Privat verwende ich daher das, was ich auf meinen Jeppesen Charts finde - wobei die Frage berechtigt ist, wo Jeppesen das her hat, wenn es im AIP wirklich nirgends steht. Wirklich nirgends? Keine Ahnung, ich verwende kein AIP.
-
IFR Take-Off Minima, Commercial Ops:
Hier gab's einen ausführlichen Bericht in puf. Ohne Accelerate-Go Distance meine ich mich an 1500 m und 400 ft ceiling zu erinnern.
22. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Tobias Schnell

(LVP, siehe Deine Airport Chart)

"Ich nehme an, Du nimmst auf die Take-off-Minima Bezug, die man z.B. auf Jeppesen-Karten findet, korrekt?

Wo finde ich denn diese Werte in amtlichen Veröffentlichungen, also z.B. auf den AIP-Karten?"

Habe mal nachgesehen: die Betriebsminima für Flughäfen entnimmt Jeppesen für Europa aus JAR-OPS1, E.
Also verpflichtend wohl nur für Commercial Ops.
Konkret: Anhang 1 zu JAR-OPS 1.430

Die Werte dort entsprechen auch jenen in den Jeppesen Charts.

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/xLpUH_JAR-OPS1.pdf

https://ww1.jeppesen.com/company/publications/documents/ECOMS.pdf



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JAR-OPS1Take-OffMinima.jpg

22. September 2016: Von Lutz D. an Andreas KuNovemberZi

....das klingt ja sehr vertrauenerweckend.

22. September 2016: Von Tobias Schnell an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Recherche, Andreas. Schon bezeichnend, wenn die Antwort auf die vermeintlich banale Frage "bei welchem Wetter darf ich legal nach IFR starten" so komplex ist.

Meine Interpretation für nichtgewerblichen Betrieb ist inzwischen folgende:

NCO.OP.110 Flugplatz-Betriebsmindestbedingungen — Flugzeuge und Hubschrauber
a) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) hat der verantwortliche Pilot die Flugplatz-Betriebsmindestbedingungen für
jeden Start-, Bestimmungs- und Ausweichflugplatz zu wählen bzw. zu verwenden. Diese Betriebsmindestbedingungen
[...]
2. müssen bei Flugbetrieb bei geringer Sicht von der zuständigen Behörde gemäß Anhang V (Teil-SPA) Teilabschnitt E der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 genehmigt werden.

Hier wird also eindeutig auch im nicht kommerziellen Betrieb auf die gewerblichen Regeln im Teil-SPA Bezug genommen. Wenn ich als privater Betreiber also keine genehmigten Betriebsmindestbedingungen habe, darf ich keinen "Flugbetrieb bei geringer Sicht" (LVO) ausführen. Das ist lt. EU-OPS u.a.:

SPA.LVO.100 Flugbetrieb bei geringer Sicht
Der Betreiber darf den folgenden Flugbetrieb bei geringer Sicht (Low Visibility Operations, LVO) nur mit Genehmigung
der zuständigen Behörde durchführen:
a) Start bei geringer Sicht (Low Visibility Take-Off, LVTO);

Ein LVTO ist definiert als

„Start bei geringer Sicht“ (low visibility take-off, LVTO): ein Start bei einer Pistensichtweite (RVR) von weniger als
400 m, aber nicht weniger als 75 m

Damit ist meines Erachtens ein Start bei RVR 400 m und VV/// legal. Unter RVR 400 ist Schluss. Korrekt?

Ob das eine gute Idee ist, ist ein andere Frage und von -zig Faktoren abhängig...

Tobias

23. September 2016: Von Walter Braunreuther an Tobias Schnell

Guten Morgen Tobias,

die Frage war eher: "bei welchem Wetter darf ich legal nach VFR starten".

Das müsste heißen, dass NCO.OP.110 nicht greift, da für IFR-Starts gültig. Andreas zeigt mit seinem Auszug aus JAR-OPS1, dass die Minima nur für Commercial bindend sind, richtig?

Also würden für einen VFR-Start bei Nebel keine verbindlichen Minima gelten?

Ganz schön kompliziert!

23. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Walter Braunreuther

Doch, VFR bleiben die SVFR Minima in jedem Fall bindend, um den Flug nach Sicht durchführen zu können: Sicht 1500 m, ceiling 500 ft. Es bleibt ja VFR.

23. September 2016: Von T. Magin an Florian R. Bewertung: +4.00 [4]

"Was auch noch ein wichtiger Punkt sein kann, ist, dass nur der Pilot eine SVFR clearance erbitten kann. Der Tower darf es nicht von sich aus vorschlagen"

Oder wie ein hier bekannter Forenbetreiber auf einem Seminar mal launisch beschrieben hat: "SVFR muss der Pilot immer selbst requesten - aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nämlich verboten" ;-)

23. September 2016: Von Pascal H. an T. Magin

Hamburg Tower hat mir neulich auf meinen Einflugwunsch direkt mit "Ready to copy special VFR?" geantwortet...

23. September 2016: Von Wolfgang Lamminger an T. Magin

wo steht das, daß SVFR nur durch den Pilot requestet werden kann?

Wenn TWR mir mitteilt "cleared to enter controlzone special vfr..." kann ich ja im Zweifel noch ablehnen;-)

23. September 2016: Von TH0MAS N02N an Wolfgang Lamminger

"gestern Morgen gegen 0630 UTC beim Stark starker Dunst / Nebel. Der Tower sagte CTR ist in IMC, auch kein special-VFR Start (RVR war ca. 2500m)!"

"Doch, VFR bleiben die SVFR Minima in jedem Fall bindend, um den Flug nach Sicht durchführen zu können: Sicht 1500 m, ceiling 500 ft. Es bleibt ja VFR."

Dann helft mir doch bitte mal auf die Sprünge: Warum war der Start jetzt nicht möglich?

  • RVR / Sicht > 1500m
  • keine Hauptwolkenuntergrenze < 500ft

23. September 2016: Von Carsten G. an TH0MAS N02N

RVR wird vom Controller gemessen und nicht vom Piloten. Vom Tower aus gibt es Referenzpunkte (oder -lichter) und dann sagt der Controller entweder "sehe den Kirchturm, somit OK, oder sehe den Kirchturm nicht, damit nicht OK". Daher macht auch das "ca." in der Angabe des Thread-Erstellers IMHO keinen Sinn.

23. September 2016: Von Adam Trzcinski an TH0MAS N02N

Vielleicht hat sich der Kollege im Turm einfach mal geirrt und wusste nicht, was er da tut.
Sind ja auch nur Menschen...

23. September 2016: Von Thore L. an Walter Braunreuther Bewertung: +1.00 [1]

Immer wieder schön... Abflug aus Sonderborg, an einem nebligen Novembermorgen. IFR Abflug in Airspace G...



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390968_2403796466994_1758862041_n.jpg

23. September 2016: Von Willi Fundermann an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]

RVR wird vom Controller gemessen und nicht vom Piloten. Vom Tower aus gibt es Referenzpunkte (oder -lichter) und dann sagt der Controller entweder "sehe den Kirchturm, somit OK, oder sehe den Kirchturm nicht, damit nicht OK".

Das klingt eher nach Schätzung an einem "unkontrollierten" Platz. RVR ist die Sichtweite unmittelbar über der Piste und kann daher direkt vom "Turm" aus auch nicht beurteilt werden. Die RVR wird üblicherweise mit einem "Transmissometer" gemessen, auf einem Anzeigegerät im Turm dargestellt und an die Piloten übermittelt, an großen Plätzen wie EDDF sogar in drei Messabschnitte pro Piste aufgeteilt.

23. September 2016: Von Lutz D. an TH0MAS N02N

....600ft. Es sind 600ft.

Mein Einwand zu JAR-OPS 1 wurde vermutlich missverstanden. Wenn Jepp das als Quelle angibt, würde ich keine Jepp Karten mehr nutzen.

Die richtige Quelle ist nunmehr EU OPS 1.430

23. September 2016: Von Carsten G. an Willi Fundermann

Das klingt eher nach Schätzung an einem "unkontrollierten" Platz. RVR ist die Sichtweite unmittelbar über der Piste und kann daher direkt vom "Turm" aus auch nicht beurteilt werden. Die RVR wird üblicherweise mit einem "Transmissometer" gemessen, auf einem Anzeigegerät im Turm dargestellt und an die Piloten übermittelt, an großen Plätzen wie EDDF sogar in drei Messabschnitte pro Piste aufgeteilt.

Ja, stimmt! In EDLN wird rein technisch die RVR mittels Laser und Spiegel gemessen und dem Tower-Controller angezeigt. Ich wollte mit dem Kirchturm nur sagen, dass es eine offizielle Feststellung gibt, die digital (0/1) ist und die Meinung des PIC irrelevant ist. Es mag also sein, dass ich aus meinem Flugzeug (in eine beliebige Richtung) 2,5 km sehen kann, aber die offizielle Messung eben die 1.500 m nicht hergibt.

23. September 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Carsten G.

Die Schätzung der "visibility" durch den Meteorologen hat einen großen Nachteil, wenn nur wenige Referenzpunkte vorhanden sind. In Pristina damals so passiert, dass es nur 50m und 600m gab.

Wir hätten 400m gebraucht, für 600m war die Sicht zuwenig, also "50m".

Andererseits gibt es immer noch den Punkt "Hausverstand": wenn man in Damaskus aus 20 Meilen entfernung den Platz sieht und einen "request visual approach" absetzt, aber die Antwort erhält "airport closed, RVR 400m, enter the holding" - glaubt man an "Verstehen Sie Spass" und versteckte Kamera..

23. September 2016: Von Tobias Schnell an Walter Braunreuther

Hallo Walter,

die Frage war eher: "bei welchem Wetter darf ich legal nach VFR starten".

Das war Deine Frage. Meine Frage bezog sich schon auf IFR-Starts. Sorry fürs "Kapern" Deines Threads ;-).

Das müsste heißen, dass NCO.OP.110 nicht greift, da für IFR-Starts gültig. Andreas zeigt mit seinem Auszug aus JAR-OPS1, dass die Minima nur für Commercial bindend sind, richtig?

JAR-OPS gelten sowieso nicht mehr. EU-OPS gelten grundsätzlich nur für gewerblichen Betrieb - im Fall LVP wird aber auch im Part NCO ausdrücklich auf die gewerblichen Regeln verwiesen, siehe oben.

Also würden für einen VFR-Start bei Nebel keine verbindlichen Minima gelten?

Doch, eben die SVFR-Regeln aus SERA.5010. Also Frei von Wolken, Erdsicht, Flugsicht > 1500 m, Bodensicht > 1500 m und Ceiling > 600 ft.

RVR und Bodensicht sind übrigens mitnichten identisch: Für die RVR wird die meteorologische Sichtweite gemessen und dann mit der Umfeld-Leuchtdichte und der Lichtstärke der installierten Befeuerung in die RVR umgerechnet. Obwohl die RVR 1500 m beträgt, kann die Bodensicht (und die ist relevant für VFR/SVFR) weit darunter liegen. Das auf die Frage, warum evtl. in Deinem konkreten Fall kein Start nach SVFR möglich war.

Tobias

23. September 2016: Von Artus an Tobias Schnell

Umgekehrt müsste die RVR aber auch - da in SERA.5010 nicht erwähnt - komplett egal für SVFR sein.

23. September 2016: Von T. Magin an Wolfgang Lamminger

Es ist sicher auch noch die Frage, wer sich auf SVFR einlässt. Ist es ein Pilot der IFR current ist und alleine mit dem Blick auf den Six-Pack fliegen kann oder ein nur marginal geübter VFR-Captain. Klar, das weiß der Tower nicht. Ich hoffe nur, dass die VFR-Piloten wissen worauf sie sich bei SVFR einlassen.

Ist mir einmal passiert, in Münster. Ich wollte/musste/sollte zur Hochzeit meines Bruders. Die Suppe, wenn auch völlig legal, macht ohne die Sicherheit auch nach Instrumenten fliegen zu können, nicht wirklich Spaß. Und wenn dann noch ein paar unerwartete Wolkenfetzen rumschweben ...

Just my 2 cents

23. September 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an T. Magin

SVFR ist m.E. schon korrekt. Sicher gibt es Umstände für SVFR, bei denen man aus Vernunft besser am Boden bleiben sollte, denn 1,5 km Flugsicht sind erbärmlich wenig.

Aber wenn der Nebel sich mal wieder schleppend hebt, an einzelnen Stellen schon die Sonne und der blaue Himmel sichtbar ist, während das METAR Dir erzählt, dass wir jetzt bei BKN005 sind, dann fluchst Du schon, dass es nunmehr 600 ft sein müssen.

Ich hab' einen Morgen in Nürnberg über 2,5 Stunden festgehangen, bis endlich BKN006 erreicht war. Start, tatsächlich nichts an Tröpfchen gestreift, durchs blaue Loch und ab nach Hause. Mit 500 ft wäre es eine Stunde früher gewesen.

23. September 2016: Von T. Magin an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Beim Start bin ich voll bei Dir, ging mir vor kurzem genauso in Reims. Ich wusste über den paar Metern Dunst und BRK300 ist "blaue Luft". Ich denk jetzt aber eher an die Landung, wo die gleichen Bedingungen gelten. Und den Gedanken mit 1,5km Sicht zu landen finde ich gruselig. Bedeutet ja bei den meisten Plätzen, dass man im short final nicht mal das Ende der Piste sieht. Jetzt mag mancher fragen, "für was muss ich das Ende der Bahn sehen, um landen zu können?". Bei mir ist das aber so ne Kopfsache.

23. September 2016: Von Tobias Schnell an Artus

Umgekehrt müsste die RVR aber auch - da in SERA.5010 nicht erwähnt - komplett egal für SVFR sein

Ist sie auch - aber auch auf der RWY musst Du für SVFR halt aus dem Cockpit zu jeder Zeit mindestens 1500 m weit sehen können.

Tobias

24. September 2016: Von Peter Schneider an Lutz D. Bewertung: +3.00 [3]

da habe ich mich glasklar geirrt, wohl deswegen weil ich kaum in die Verlegenheit komme, das auszuloten. Bin sicher nicht auf der Augenhöhe der Mehrheit dieses Forums. Kann mich aber erinnern, dass die Guys auf einem towered airport sehr ungern jemand svfr rauslassen, weil dann die ctr solange blockiert ist. Hat mir jedenfalls ein instructor geflüstert. Hast recht, man sollte vorher mal nachlesen, was stimmt und was nicht...

2. Oktober 2016: Von Aristidis Sissios an T. Magin

Es ist sicher auch noch die Frage, wer sich auf SVFR einlässt. Ist es ein Pilot der IFR current ist und alleine mit dem Blick auf den Six-Pack fliegen kann oder ein nur marginal geübter VFR-Captain. Klar, das weiß der Tower nicht. Ich hoffe nur, dass die VFR-Piloten wissen worauf sie sich bei SVFR einlassen.

Ich glaube hier wird etwas durcheinander geschmissen. SVFR hat nichts mit IFR zu tun. Es ist reiner VFR Flug, wird auch bei der BZF Prüfungen angewendet (hatte selbst in Stuttgart gehabt).

Der IFR Pilot fliegt sein IFR und wenn er SVFR erbittet hat, dann darf nicht in die Wolke. SVFR sollte jeder Pilot fliegen können. Nicht "wollen" ist was anderes.

Warum SVFR. SVFR ist nichts anderes als ein "Fenster" im Luftrecht oder ein "Werkzeug" (so sehe ich das) welches gebraucht werden kann von denen Piloten die auf einem kontrollierten Flughafen (Delta) "gefangen" gehalten bei Flugsichten<5Km, damit die dann ihr VFR Flug im Luftraum Golf bis 2500ft GND ganz normal weiter führen können. (Soweit ich mich gut erinnere, Golf: Vis. 1500m, Erdsicht, frei von Wolken und neu <140Kts IAS)


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