Schön und gut, das Problem dabei ist nur, daß JAR-FCL 3 keine konkreten Lipidwertgrenzen definiert. Im Anhang 1 unter Punkt 2.a) steht dazu lediglich:
"Signifikante Normabweichungen müssen durch die flugmedizinische Stelle in Absprache mit der zuständigen Behörde geklärt, beurteilt und überwacht werden."
Was eine "signifikante Normabweichung" ist, hängt davon ab, wen Du fragst: Die Hersteller von Statinen und gewisse kardiologische Fachgesellschaften predigen derzeit einen Grenzwert von ca. 200 mg/dl Gesamtcholesterin als Obergrenze. Für alle anderen gilt das als normal, was zwischen der 5. und der 95. Perzentile aller gesunden Menschen liegt. Nach diesem - für mich vernünftigen - Kriterium wäre z.B. für eine 60-jährige Frau auch ein Wert von 300 mg/dl noch normal. Nach der Messlatte der Statinproduzenten dürfte praktisch kein Pilot über 30 mehr fliegen, ohne brav deren Produkte zu schlucken. Und ich befürchte, auf lange Sicht wird sich die Pharmalobby durchsetzen, nicht umsonst sind Blutfettsenker die umsatzstärkste Medikamentengruppe weltweit.
Was den konkreten Unfall betrifft, wäre noch anzumerken, daß de facto ein zweiter qualifizierter Pilot im Cockpit saß, nämlich die Ehefrau des Unglückspiloten. Die hatte zwar noch keinen Schein, war aber mit einer Flugerfahrung von 41 Stunden und 215 Starts, davon 18 Soloflüge, in ihrer Ausbildung schon weit fortgeschritten. Es ist wohl anzunehmen, daß sie im Notfall imstande gewesen wäre, die Kontrolle über das Flugzeug zu übernehmen. Daß der Unfallhergang insgesamt nicht nach einer "pilot incapacitation" aussieht, wurde ja auch von anderen Postern schon erwähnt.