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St. Moritz - Samedan, Briefing und Einweisung für wen genau?
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14. Dezember 2011: Von Albrecht Sieber an B. S.chnappinger

Es gibt wohl in Zukunft doch auch eine Einweisungspflicht für SEP:


Flugplatz Samedan: Einweisungskonzept für Piloten tritt in Kraft

Bern, 13.12.2011 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Einweisungskonzept für den Flugplatz Samedan teilweise genehmigt und durch eine Änderung des Betriebsreglements in Kraft gesetzt. Ab dem 15. Dezember 2011 müssen Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen ein obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Über die Form der Einweisung für Piloten von kleineren Flugzeugen entscheidet das BAZL später.

In den vergangenen Jahren kam es bei Anflügen auf den Flugplatz Samedan zu mehreren tödlichen Unfällen. Um die Sicherheit des Flugbetriebs zu verbessern, ergriff das BAZL vor einem Jahr in Absprache mit dem Flugplatz Massnahmen. So wurde die Mindestsicht für Landungen mit Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen von 1,5 auf 5 Kilometer erhöht. Zudem erarbeitete der Flugplatz ein Einweisungskonzept, um die Piloten mit dem anspruchsvollen Anflug in der gebirgigen Umgebung vertraut zu machen.

Das Konzept sieht für alle Piloten ein jährliches obligatorisches Briefing und einen Online-Test vor. Zudem müssen Piloten, die das erste Mal nach Samedan fliegen wollen oder seit mehr als 24 Monaten nicht mehr dort gelandet sind, einen Einweisungsflug machen. Während Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen diesen Einweisungsflug bei guten Wetterbedingungen durchführen müssen, haben ihn Piloten kleinerer Maschinen unter Aufsicht eines Fluglehrers zu absolvieren. Dieses Konzept gab das BAZL Anfang November in eine öffentliche Anhörung.

Während der Auflagefrist sind verschiedene Einsprachen gegen die Einweisung für Piloten von kleineren Maschinen eingegangen. Um diese Einsprachen gründlich prüfen zu können, hat das BAZL beschlossen, über die Massnahmen für Piloten von kleineren Maschinen später zu entscheiden. Die Regelungen für Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen erachtet das BAZL in der vorliegenden Form als gerechtfertigt und mit Blick auf die Sicherheit als vordringlich. Deshalb hat das Amt diesen Teil des Konzeptes beziehungsweise das entsprechend angepasste Betriebsreglement des Flugplatzes Samedan per 15. Dezember 2011 in Kraft gesetzt.

Adresse für Rückfragen:

Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: 031 324 23 35

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Internet: https://www.bazl.admin.ch
29. Mai 2012: Von Max Sutter an Albrecht Sieber

Anscheinend muss man diese Samedan-Einweisung mit der Super Connie auch ...

Anmerkung 1: Sagenhafte Bilder !

Anmerkung 2 (für Flugzeuge so wie für Männer über 50): Mit etwas Bauch wirkt es einfach eleganter ...


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