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Sonstiges | Achtung Fluglehrer! Verlängerung Klassenberechtigungen!  
12. Oktober 2009: Von Philipp Tiemann 
Für diejenigen, die es noch nicht wissen: seit ca. Anfang des Jahres haben sich unsere Behörden mal wieder was Tolles einfallen lassen: Die Meldepflicht (von Seiten des verlängernden Fluglehrers) aller Klassenberechtigungsverlängerungen.

Dies geht aus einer Änderung der JAR-FCL hervor, man googele nach: JAR-FCL 1.024 (a)(2)

Man stellt fest:
-Die JAR-FCL haben sich mittlerweile meilenweit von den ursprünglichen Zielen der Entbürokratisierung und der Verantwortungsübertragung an die Beteiligten entfernt.

-Grund für den neuerlichen Schreibkram ist wohl, dass in der Vergangenheit dann und wann Fluglehrer bereits abgelaufene Klassenberechtigungen verlängert haben, indem auch der Übungsflug vordatiert wurde. Dies soll wohl durch die Meldepflicht verhindert werden.

-Der Fluglehrer muss also in Zukunft jeden Verlängerungskandidaten nach seiner lizenzführenden Stelle befragen. Noch viel mehr: Praktisch alle Landesluftfahrtbehörden brühen hinsichtlich des anzuwendenden Formulars ihr eigenes Süppchen, d.h. man muss eine kleines Archiv an Formularen anlegen. Die in den Formularen zu machenden Angaben unterscheiden sich teilweise. Die Spitze bildet - mal wieder - NRW und fordert nun sogar das Abarbeiten einer Checkliste beim Übungsflug (wo steht explizit in JAR-FCL, was Pflichtinhalt des Fluges sein muss???).
13. Oktober 2009: Von M Schnell an Philipp Tiemann
meines erachtens steht das nirgens.
die idee hinter diesem Meldebogen war eigendlich gut gemeint und sollte wohl dazu dienen abläufe besser zu steuern..Überlegense mal,wenn am tag nur 10 Leute anrufen die sich nicht sicher sind ob und was wie wann wo bei ihnen fällig ist (meist diejenigen welche kein www haben und seit Ano 1800 schon alles so wie immer machen)ob dann die Sachbearbeiter noch zu irgendwas kommen und zudem hat es wohl schon öffters den fall gegeben das Leute Überprüfungsflüge abgenommen haben,welche da gar nichgt zu berechtigt waren.(unwissentlich),was glauben Sie was das für Probleme gibt wenn dann bei der eigendlichen Scheinverlängerung heraus kommt das ihre Vermeintlich verlängerten Klassenberechtigungenn seit Jahren verfallen sind?(wir hatten einen solchen Fall unlängst,da hatte aber Glücklicherweise der Lehrer nur die Falsche nummer eingetragen).

Aber nix desto trotz..ich fürchte NRW übertreibts da etwas..
13. Oktober 2009: Von Intrepid an Philipp Tiemann
Die meisten Anzeigen zur Verlängerung einer Berechtigung schicke ich zur Bezirksregierung Düsseldorf. Was nicht gemacht wurde, wird auch nicht abgehakt. Verlängert wird trotzdem. Ich wüsste nicht, welches Gesetz oder welche Verordnung dagegen spricht. Beschwert hat sich noch niemand.

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