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Sonstiges | Neue CRI/TRI Bestimmungen seit Januar 2009?  
3. September 2009: Von Mich.ael Brün.ing 
Hallo zusammen,

zwar nicht als direkter, aber als indirekt Betroffener bin ich gerade an einer Diskussion beteiligt, die sich um die Rechte eines FI/FE bzw. die damit verbundenen Berechtigungen TRI/CRI/TRE/CRE dreht. Im Speziellen geht es darum, welche Berechtigung für Ausbildung/Prüfung einer Musterberechtigung KingAir C90/B100/B200 (unter 5,7t, Single Pilot) notwendig ist.

In der seit Januar 2009 im Internet des LBA abrufbaren Version der JAR FCL 1 stellt sich aus meiner Sicht die Situation nach mehrmaligem Lesen folgendermaßen dar:

a) CRI/CRE bezieht sich auf alle Klassen- UND Musterberechtigungen für Flugzeuge mit EINEM Piloten

b) TRI/TRE bezieht sich auf alle Musterberechtigungen für Flugzeuge mit ZWEI Piloten

D.h. das Unterscheidungsmerkmal ist ausschließlich die Zahl der Piloten, mit der das Flugzeug betrieben wird und nicht, ob es sich um eine Klassenberechtigung oder Musterberechtigung handelt. Das ist zwar irreführend zur Bezeichnung mit "C" für Class und "T" für Type, die eine andere Auslegung vermuten läßt, aber ich konnte nur die unter a und b beschriebene aus der Gesetzesgrundlage herauslesen.

Folgende Belege dazu (Ziffern jeweils aus JAR FCL 1):

Für Lehrer
===============
1.375 bis 1.385
CRI wird immer mit der Bezeichung (SPA) für "Single Pilot Aircraft" verwendet, einzige Ausnahme 1.380c ganz unten, das könnte entweder ein Fehler sein oder aber auf eine Übergangsregelung von alt-CRI(A) auf neu-CRI(SPA) hindeuten.

1.375
Zu Rechte von CRI heißt es mm Text "[...]Muster- oder Klassenberechtigung für Flugzeuge mit einem Piloten[...]"

1.360 bis 1.370
TRI wird zumeist in Verbindung mit (MPA) für "Multi Pilot Aircraft" verwendet. Es gibt zwar mehrere Ausnahmen, bei denen TRI(A) verwendet wird, die deuten aber eher auf "Flüchtigkeitsfehler" hin, als auf eine konkrete Unterscheidung.

1.360
TRI(MPA) wird im Text ausschließlich definiert für Flugzeuge mit zwei Piloten. Wenn es dazu im Unterschied einen TRI für Flugzeuge mit einem Piloten gäbe, dann müßte auch ein Passus darüber existieren. Das ist jedoch nicht der Fall.

Anhang 2 zu 1.380 beschreibt den CRI(SE-SPA) und
Anhang 1 zu 1.380 den CRI (ME-SPA), auch darin steht in Abschnitt 1 "[...]jede Klassen- oder Musterberechtigung für Flugzeuge mit einem Piloten[...]"

Für Prüfer
===============
1.440
Alle aufgeführten Rechte des Prüfers TRE werden bezogen auf Flugzeuge mit zwei Piloten (ATPL & MPL eingeschlossen), keine Erwähnung von Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten.

1.445
Wörtlich:
"Ein CRE ist berechtigt Folgendes durchzuführen: (a) praktische Prüfungen für den Erwerb von Klassen- und Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten
(b) Befähigungsüberprüfungen für die Verlängerung oder Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten [...]"

###-MYBR-###Zusammenfassung:
Ein CRE MEP, der eine Musterberechtigung KingAir besitzt, sollte auch für eine Musterberechtigung KingAir Befähigungsüberprüfungen abnehmen dürfen (natürlich unter Berücksichtigung der weiteren Bedingungen, wie z.B. Minimalstunden auf Muster).

Liege ich da falsch?
6. September 2009: Von Mich.ael Brün.ing an Mich.ael Brün.ing
Habe jetzt doch noch eine Fassung der JAR FCL1 von 2003 zum Vergleich gefunden. Die Bestimmungen haben sich in der Hinsicht wohl nicht geändert.

Verwirrend ist es dennoch.

Ich bin immer noch überzeugt, dass es eindeutig ausreicht eine CRI Berechtigung zu besitzen, um für eine Musterberechtigung eines Single Pilot Flugzeuges, z.B. Kingair 90er, auszubilden - natürlich vorausgesetzt man besitzt selbst die entsprechende Musterberechtigung.

Kann mir das jemand bestätigen oder eindeutig verneinen?
7. September 2009: Von RotorHead an Mich.ael Brün.ing
Auch das steht alles in den Regelungen. Man benötigt mindestens 10 Stunden auf einem weiteren Muster um dafür den CRI-Eintrag zu bekommen, ... Für CRI auf ME-Mustern genügt jedoch keine SE-CRI.

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