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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Events | Was passiert nach einem Unfall  
30. März 2007: Von Gernot Meyer 
Was passiert eigentlich nach einem Unfall finanziell?
Immer Mal wieder liest man von Schäden mit einem Vereinsflugzeug oder mit einem gecharterten Flugzeug, welches kaskoversichert ist.
Der Vercharterer geht nicht leer aus, aber was holt sich genau eine Versicherung zurück?
Nie liest man aber darüber, wie hoch die finanziellen Folgen genau für einen Piloten sind oder ob z. Bsp. eine CLS Versicherung geholfen hätte.
Wo kann man etwas über die finanzielle Seite erfahren?

Gernot Meyer
5. April 2007: Von  an Gernot Meyer
Hallo,
vielleicht hilft dir das:www.luftfahrtversicherung24.de
oder das:www.phbraasch.de
Schau einfach mal rein!
Liebe Grüße
Leo
6. April 2007: Von Gernot Meyer an 
Vielen Dank für die Antwort.
Auf den Seiten kann man erfahren, welche Versicherungen sinnvoll sind. Mich würde aber insbesondere interessieren, ob es nach Unfällen oft vorkommt, dass die bestehenden Vericherungen nicht ausreichen, oder dass Vereinsflugzeuge zwar kaskoversichert sind, dies aber dem Piloten nichts nutzt, da die Kaskoversicherung das Geld beim Piloten oder seinen Erben wiederholt usw.
Ich gebe zu: ein Tabuthema -trotzdem.

Grüße Gernot
6. April 2007: Von  an Gernot Meyer
Hallo Gernot,

pauschal lässt sich Ihre Frage wohl schwer beantworten. Inwieweit man nach einem Schaden am gecharterten Flugzeug in Regress genommen wird hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem vom Verschulden des Piloten, den vertraglichen Haftungsbegrenzungen der Kaskoversicherung, dem Chartervertrag und schliesslich von der Kulanz des Vercharters.

Fast alle Kaskoversicherungen schliessen grobe Fahrlässigkeit des Piloten aus, Vorsatz ist grundsätzlich ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit ist z.B. gegeben bei Schäden durch fehlende oder schlechte Flugvorbereitung, Notlandung wegen zu wenig mitgeführtem Treibstoff, Fortsetzung eines VFR-Fluges in IMC, unerlaubter Kunstflug, Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, etc.

Flugzeuge sind zum Zeitwert versichert mit mehr oder weniger Sebstbeteiligung und in der Regel mit limitierten Bergungs- und Transportkosten. Das Charterausfallrisiko ist nur selten mitversichert. Für die Selbstbeteiligung, die Versicherunghaftung übersteigende Bergungs- und Transportkosten sowie nicht versicherte Charterausfälle haftet der Charterer, wobei manche sehr kulante Vercharterer auf den Ersatz der Charterausfälle verzichten.

Ich empfehle in jedem Fall, den Chartervertrag sehr genau zu prüfen. Ein "billiger" Charterpreis ist nicht alles und wiegt den Stress nicht auf, den man im Falle eines Schadens mit einem wenig kulanten Vercharterer hat.

Gerne hoffe ich, dass Ihnen das weiterhilft.

Viele Grüsse,
Marcel
9. April 2007: Von Gernot Meyer an 
Vielen Dank, dies hilft schon weiter. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wäre es vielleicht gut im Anschluß an Unfallberichte eben auch die finanziellen Folgen zu erwähnen. Dann wüßte man auch, was noch als grobe und was als leichte Fahrlässigkeit bewertet wird.
Gernot
9. April 2007: Von  an Gernot Meyer
Hallo Gernot,

die alleinige Aufgabe der BFU ist die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Flugunfalluntersuchungen dienen nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen, dafür sind alleine die Gerichte zuständig. Meistens berichten dann allerdings die gängigen Luftfahrtmagazine über die juristischen Folgen eines Pilotenfehlers. Unter dem Suchbegriff "Pilotenhaftung" finden Sie im Internet einige interessante Fälle.

Der Aeroclub Hof bietet beispielsweise recht umfassende Informationen.

Vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit sind wir am besten geschützt, indem wir nie von den günstigsten, sondern stets von den ungünstigsten Annahmen ausgehen und diese bei Flugvorbereitung und Flugdurchführung entsprechend berücksichtigen.

Viele Grüsse,
Marcel

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