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9. April 2007: Von  an Gernot Meyer
Hallo Gernot,

die alleinige Aufgabe der BFU ist die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Flugunfalluntersuchungen dienen nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen, dafür sind alleine die Gerichte zuständig. Meistens berichten dann allerdings die gängigen Luftfahrtmagazine über die juristischen Folgen eines Pilotenfehlers. Unter dem Suchbegriff "Pilotenhaftung" finden Sie im Internet einige interessante Fälle.

Der Aeroclub Hof bietet beispielsweise recht umfassende Informationen.

Vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit sind wir am besten geschützt, indem wir nie von den günstigsten, sondern stets von den ungünstigsten Annahmen ausgehen und diese bei Flugvorbereitung und Flugdurchführung entsprechend berücksichtigen.

Viele Grüsse,
Marcel

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