Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

IFR & ATC | Übergangsfrist gemäß § 110 LuftVZO  
15. Dezember 2004: Von Hans Scheck 
Für alle Medicalinhaber der Klasse 2 ist Ende des Jahres zu überlegen, ob sie auf Grund § 110 LuftVZO eventuell früher oder später zum Fliegerarzt zu gehen.
Für Piloten, die auf Grund Ihres Alters (ab 50) ab Januar 2005 nur noch 1 Jahr Medical-Laufzeit bekommen, erhalten im Dezember 2004 noch mal 2 volle Jahre.
Piloten, die 30 Jahre oder jünger sind, erhalten im Dezember 2004 nur 2 Jahre, ab Januar 2005 aber 5 Jahre Medical-Laufzeit bis zum maximal 32. Geburtstag.
Dies ergibt sich aus den folgenden Ausführungen.

Gemäß § 110 LuftVZO beträgt die Dauer der Gültigkeit bei bis zum 31. 12. 2004 ausgestellten Tauglichkeitszeugnissen für Privatflugzeugführer, die nicht im Besitz einer JAR-Lizenz sind oder diese anstreben, für Segelflugzeugführer, Freiballonführer (nicht gewerbsmäßig oder berufsmäßig) und für Führer von Luftsportgeräten 24 Monate. Beachten Sie, dass dies also nur für Verlängerungen von Lizenzen anwendbar ist

Kommentar: Nun gilt also, dass alle PPL-Piloten bis Ende 2004 ein JAR- Zeugnis mit 24 Monaten Gültigkeit bekommen, wer nach dem 01.05. 2003 seine Ausbildung begonnen hat, bekommt "die neuen JAR-Zeiten"
Also für die Piloten deren Schein noch bis Mitte nächsten Jahres Gültigkeit hat, bringt die vorzeitige Erneuerung einen
einen Zeitgewinn.
Sprechen Sie also rechtzeitig mit Ihrem Fliegerarzt. Die Frist läuft am 31.12.2004 ab.

Hans Scheck

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang