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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. Mai 2024 22:21 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Jan Brill Bewertung: +10.00 [10]

Gejammert wir im Parallel-Thread.

Man kann die neue Regelung sogar so lesen, dass sämtliche derzeit noch in den Genehmigungen enthaltenen "Flugleiter"-Regelungen durch diese NfL eigentlich von Amts wegen einer Überprüfung gemäß den neuen Grundsätzen der NfL zu unterziehen sind. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag seitens des Platzbetreibers kann dies nur zusätzlich bekräftigt werden. Und es ist eine "kleine Änderung" ohne den Rattenschwanz eines öffentlichen Anhörungsverfahrens.

Die notwendigen Schitte sind

  • Mindestausrüstung an Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen gemäß der neuen einschlägigen NfL auch tatsächlich bereitstellen
  • Aushang mit "Verhalten bei Unfällen" auf der Landseite und auf der Luftseite gut sichtbar anbringen
  • Betriebsleiter benennen
  • Stichhaltige Begründung schreiben, warum die von der neuen NfL genannten Gründe, weswegen die Anwesenheit eines Betriebsleiters notwendig sein könnte, am eigenen Platz eben nicht zutreffen
  • Antrag an die Genehmigungsbehörde schreiben, die Flugleiterpflicht aus den oben genannten Gründen aus der Genehmigung zu streichen (nicht "aufzuheben", das ist nämlich durch die NfL bereits geschehen)

Und jetzt auch so schnell wie möglich machen, sonst entsteht behördenseitig womöglich der Eindruck "die wollen ja gar nicht". Für unseren Platz haben wir den Antrag bereits eingereicht.

5. Mai 2024 10:51 Uhr: Von airworx Aviation an Wolfgang Winkler

In welchen Zuständigkeitsbereich fällt denn euer Flugplatz ? evtl. Austausch per PM ?

lg


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