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4. Dezember 2022: Von Name steht im Profil an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Ist der Spuk vorbei? Ich habe die NOTAM in 2 Tools nicht mehr gefunden.

EDIT: habe gerade im EDMS Newsticker gesehen, dass die beiden NOTAM tatsächlich aufgehoben sind. IFR ist wieder möglich in Straubing.

4. Dezember 2022: Von Jan Brill an Name steht im Profil Bewertung: +1.00 [1]

Freitag war das NOTAM noch aktiv, heute nicht mehr. Die Verfahren sind also wieder nutzbar. Der "Spuk" zwischen DWD und BAF ist allerdings nicht vorbei ;-)

viele Grüße
Jan Brill



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NOTAM Briefing


5. Dezember 2022: Von Michael Söchtig an Jan Brill

"Da hatte man allerdings die Rechnung ohne den DWD gemacht. Denn in Deutschland darf nur der DWD Wetterstationen zertifizieren und fortlaufend nachprüfen. Und der DWD ist per Gesetz ein Monopolist.

Man kann mit der Wetterstation nicht zum TÜV und auch nicht zur DEKRA oder einer anderen Stelle, die Eichungen und technische Nachprüfungen vornimmt. Geht nicht. Kalibrieren kann zwar der Hersteller oder ein Labor, aber die „freigebende Vergleichsmessung am Flugplatz“? Das kann nur der DWD. So will es das Bundesgesetz. Und der DWD hat ganz eigene Vorstellungen, was eine zertifizierte Wetterstation ist. Lange nicht alle in Europa zugelassenen Temperatursensoren beispielsweise sind dem Monopolisten genehm. Der DWD hat eigene Messprotokolle und was da nicht drin steht, wird auch nicht zertifiziert – EU-Recht hin oder her."

Das dürfte europarechtlich allerdings schwer haltbar sein und ist eigentlich ein Fall für ein Vertragsverletzungsverfahren. Außerhalb der Luftfahrt gibt es da m.E. Inspiration aus der Energiewirtschaft. Da gilt nämlich nach § 49 EnWG auch, dass Kabel besondere Anforderungen erfüllen müssen damit man sie einbauen darf:

(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von 1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
(...)
eingehalten worden sind.

In Absatz 3 steht dann aber auch, dass

(3) Bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und die gleiche Sicherheit gewährleisten, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen nach Absatz 1 an die Beschaffenheit der Anlagen erfüllt sind. In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachzuweisen, dass die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt sind.

Nun kann man natürlich sagen dass der DWD hier die zuständige Behörde wäre, der DWD hätte aber dieses Recht nur in begründeten Einzelfällen.

Wie gesagt, gilt im EnWG, die dahinter liegende Intention des Gesetzgebers ist aber m.E. übertragbar.

6. Dezember 2022: Von Thomas Dietrich an Michael Söchtig

Ihr könnt ja mal dem Steffen Bilger MdB ein mail schicken, der kann im Verkehrsministerium was bewegen.


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