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17. April 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas R.

Interessant, dass sich laut B-W Bund und Länder angeblich auf ein Vorgehen geeinigt haben, aber RLP das folgende heute veröffentlicht hat:


Liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden,

unsere Landesregierung hat gerade informiert, dass wir unter strikter Einhaltung der aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutzgesetz ab Montag, den 20.04.2020 wieder fliegen dürfen.

Bitte beachtet, dass der Virus nach wie vor intensiv und aggressiv ist. Aus diesem Grund unbedingt die maximal möglichen aber mindestens vorgeschriebenen Hygienemassnahmen einhalten. Wir müssen damit rechnen, dass das Rad, wenn notwendig, von der Landesregierung auch wieder zurückgedreht werden kann und bitte deshalb um ernsthaftes und dizipliertes Verhalten sowie ich es in meinem Schreiben an die Landesregierung vom 14.04.20 schon beschrieben habe.

Ich dedanke mich im Namen aller Luftsportler in Rheinland-Pfalz bei allen Unterstützern, Ministerien und Abgeordneten, die uns zu diesen Ergebnis unterstüzt haben.

Ich wünsche euch ein Wunderschönes Wochenende und viel Freude beim Fliegen,

Ernst Eymann

Präsident

Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V.




Basierend auf:

Neue Landesverordnung: Lockerungen für Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz

Die Landesregierung wird die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder heute in einer Verordnung umsetzen. Sie gelten dann ab Montag, den 20. April. „Wir haben die Infektionsgeschwindigkeit durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen reduziert. Deshalb sind im Land nun wieder schrittweise mehr Freiheiten möglich“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz. Im Mittelpunkt stünde aber weiter der Schutz der Bevölkerung vor neuen Infektionen.

„Das Virus ist tückisch. Es dauert 14 Tage bis wir sehen können, welcher Effekt durch die Lockerungen eintritt. Deshalb halten Sie bitte weiterhin Abstand und bleiben Sie möglichst zu Hause. Tragen Sie wann immer möglich, vor allem aber beim Einkaufen und bei der Nutzung des ÖPNV eine sogenannte nicht-medizinische Alltagsmaske“, appellierte die Ministerpräsidentin.

Die wichtigste Änderung für uns Luftsportler

  • Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.

17. April 2020: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing

Eine große Flugschule in EDDS verschickte vorhin die Information, dass nach Rücksprache mit dem RP der Flugschulbetrieb ab dem 4. Mai wieder möglich sein wird unter Einhaltung bestimmter -- noch mit dem Gesundheitsamt abzustimmender -- Voraussetzungen.


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