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4. Mai 2012 Jan Brill

Behörden: N-registrierte Experimentals in Deutschland


Good News (1): Wieder Einflug­genehmigungen für US-Experimentals in Deutschland

Am 12. März 2012 mussten wir über einen weiteren Rückschlag für die GA in Deutschland berichten. Das LBA hatte aufgehört, die vorher weitgehend routinemäßig ausgestellten Einfluggenehmigungen für nicht ICAO-konform zugelassene US-Flugzeuge (Experimentals und Homebuilts) zu erteilen. Auch dieses Problem scheint nun überwunden.

Flugzeuge, die nicht über eine ICAO-kon­forme Zulassung verfügen, benötigen in der Bundesrepublik (wie in fast allen anderen Ländern der Welt auch) eine spezifische Einfluggenehmigung im Einzelfall. Diese wurde für in Deutschland stationierte Experimentals und Homebuilts bislang durch das LBA auch problemlos erteilt.

Fehlende oder missverständliche Kommu­nikation zwischen den deutschen und US-amerikanischen Be­hör­den scheint hier für die Verunsicherung der Halter gesorgt zu haben. Die FAA konnte dem LBA nicht in der bisherigen Form bestätigen, dass sie über die US-Experimentals in Deutschland eine Aufsicht ausübt. Die für ein Jahr ausgestellten Einfluggenehmigungen wurden daraufhin seit Jahresbeginn 2012 durch das LBA nicht mehr verlängert, die Flugzeuge waren gegroundet.

Nun scheint eine Lösung gefunden zu sein. Das LBA stellt die Einfluggenehmigungen aus, wenn die Bescheinigung über die Nachprüfung eines FAA-Inspektors (IA) beigelegt wird. Das entspricht dem ganz normalen Verfahren für den Nachweis der Lufttüchtigkeit bei US-Flugzeugen.

Zahlreiche Halter, die ein solches Flugzeug in Deutschland betreiben und deren Antrag auf Einfluggenehmigung zu Jahresbeginn abgelehnt wurde, bestätigten gegenüber Pilot und Flugzeug, dass die Genehmigungen nun erteilt seien.

US-AOPA und deutsche AOPA haben in diesem Fall gemeinsam mit dem LBA eine vernünftige und praxisorientierte Lösung gefunden.


  
 
 





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